Ein Unternehmen in Spanien gründen: Vollständiger Leitfaden

Spanien ist der ideale Ort für Ausländer aus der ganzen Welt, um ihr eigenes Unternehmen zu gründen. Hervorragende Infrastrukturen, international anerkannte Talente und ein unternehmerisches Ökosystem machen Spanien zu einer bevorzugten Wahl. Eine Geschäftsidee zu haben ist großartig, aber ein Unternehmen in Spanien zu gründen ist nicht so einfach, wie es klingt. In diesem Leitfaden gehen wir auf die wichtigsten Schritte ein und beantworten häufig gestellte Fragen. Dieser Leitfaden behandelt alles, was Sie wissen müssen, von der Unternehmensgründung bis zur Buchführung und Buchhaltung.

Content

Der Anreiz für eine Unternehmensgründung in Spanien

Ausländische Investoren und ausländische Unternehmen, die sich in Spanien niederlassen, wollen auf dem attraktiven spanischen Markt expandieren. Spanien verfügt über eine ideale Landschaft mit herrlichem Wetter und einem erschwinglichen Lebensstil. Das macht es für ausländische Investoren attraktiv, ein Unternehmen zu gründen und Mitarbeiter anzustellen. Spaniens Geschäftskultur ist liberal und sehr offen für neue Möglichkeiten, und ausländische Investitionen sind immer willkommen.

Sie sind also bereit, den Sprung zu wagen und ein Unternehmen in Spanien zu gründen. Egal, ob Sie einen Geschäftsplan erstellt haben oder Ihre Muttergesellschaft um eine Niederlassung vor Ort erweitern möchten. Die Schritte, die Sie für eine erfolgreiche Gründung Ihres Unternehmens in Spanien unternehmen sollten, sind knifflig und nicht ganz einfach. In diesem Blog werden die für die Gründung Ihres Unternehmens erforderlichen Schritte erörtert und Antworten auf häufig gestellte Fragen gegeben. Lesen Sie die folgenden einfachen Schritte, die Ihnen dabei helfen werden, Ihr Unternehmen in Spanien zu gründen. Nachdem wir die Schritte erläutert haben, werden wir erörtern, welche Art von Unternehmen in Spanien gegründet werden können.

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Existenzgründung in Spanien

NIE beantragen (Ausländische Identifikationsnummer)

Unabhängig davon, ob Sie EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger sind, müssen Sie Ihre einzigartige Ausländer-Identifikationsnummer /Número de Identificación de Extranjero (NIE) beantragen. Eine ausländische Identifikationsnummer benötigt jeder spanische Arbeitgeber und jeder Selbstständige. Sie können Ihre NIE bei der Oficina de Extranjeros (Ausländerbehörde) erhalten. Dieser Vorgang kann bis zu zwei Wochen dauern, je nachdem, an welchem Ort Sie sie beantragen.

Sie können die NIE-Nummer auch über das Konsulat in Ihrem Heimatland oder die spanische Botschaft erhalten. Wenn Sie sich an eine spanische Botschaft wenden, empfehlen wir Ihnen, einen Termin zu vereinbaren.

Verwendung der NIE-Nummer

Sie benötigen die NIE-Nummer, um ein Geschäftskonto in Spanien zu eröffnen, die Nummer für die Unternehmensgründung (NIF oder Numero de Identificación Fiscal) zu erhalten und ein Unternehmen zu gründen. Sie dient auch als persönliche Steueridentifikationsnummer und wird für die Abgabe der persönlichen Einkommensteuererklärung benötigt. Die Abgabe der persönlichen Steuererklärung ist in Spanien obligatorisch, unabhängig davon, ob Sie ein Unternehmer sind oder nicht. Außerdem benötigen Sie sie bei allen Behördengängen. Sie ist Ihr Identifizierungscode auf allen Arten von behördlichen und medizinischen Formularen.

Die NIE-Nummer unterscheidet sich von der NIF-Nummer, einer Steueridentifikationsnummer für Unternehmen. Um ein Unternehmen in Spanien zu gründen, müssen Sie sich eine NIE-Nummer besorgen und dann eine NIF (Unternehmenssteueridentifikationsnummer) bei Ihrem regionalen Finanzamt, der Agencia Tributaria, beantragen.

Das NIE-Format hat zehn Zeichen, beginnt mit einem Buchstaben und endet mit einem Buchstaben.

Registrierung eines Unternehmens in Spanien

Erhalten Sie Ihre NIF-Nummer (Steuernummer)

Die Spanische NIF-Nummer ist das Äquivalent zur Steuernummer eines Unternehmens und wird benötigt, um mit der Steuerzahlung zu beginnen. Die NIF-Nummer ist für juristische Personen mit beschränkter Haftung erforderlich, nicht für den einzelnen Eigentümer des Unternehmens.

Um ein Unternehmen in Spanien zu gründen, benötigen Sie nach Erhalt einer NIE-Nummer eine NIF-Nummer. Die NIF-Nummer hilft der Steuerbehörde, Ihr Unternehmen für alle Arten von Steuerzwecken zu identifizieren, zum Beispiel für die Zahlung der Körperschaftssteuer. Die Körperschaftssteuer ist vom Unternehmen zu zahlen, nicht von den Aktionären.

Der erste Schritt dazu ist das Zusammentragen aller Ihrer persönlichen Dokumente. Dazu gehören Ihr Reisepass, Ihr Personalausweis und Ihre NIE-Nummer. Dann füllen Sie einen NIF-Antrag aus und legen ihn zusammen mit Ihren persönlichen Unterlagen bei einem örtlichen Unternehmensregisteramt vor.

Das Antragsverfahren kann zwischen einer und zwei Wochen dauern, aber manche Ämter sind schneller als andere. Machen Sie von allem eine Kopie, bevor Sie es abgeben; die Originale wollen sie in der Regel nach der Prüfung zurück. Sie können Ihre Unterlagen persönlich oder per Post einreichen.

Sie können das NIF über die Botschaft beim nächstgelegenen spanischen Konsulat beantragen. Vereinbaren Sie einen Termin, bevor Sie sich dorthin begeben. Das Verfahren dauert in der Regel bis zu 15 Tage, bis alle erforderlichen Dokumente eingereicht sind. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle erforderlichen Dokumente zur Hand haben. Es schadet nicht, sich vorher zu vergewissern, ob sie auf dem neuesten Stand sind.

Die CIF-Nummer ‚Certificado de Identificacion Fiscal‘ ist eine weitere Steueridentifikationsnummer, die jedoch von der spanischen Steuerbehörde durch die NIF-Nummer ersetzt wurde. Sie können sowohl eine CIF- als auch eine NIF-Nummer verwenden, um Steuern zu zahlen.

Lokales Finanzamt in Spanien

Wählen Sie die Art des Unternehmens, das Sie gründen möchten

Nachdem Sie Ihre spanische Steueridentifikationsnummer erhalten haben, müssen Sie eine Unternehmensform wählen. Es gibt viele verschiedene Unternehmensstrukturen, aus denen Sie wählen können, und schon hier wird die spanische Gesetzgebung kompliziert. Es gibt zwei Hauptkategorien. Die erste ist für Selbstständige, die zweite für Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Die allgemeinen Arten von juristischen Strukturen, aus denen Sie in Spanien wählen können, sind:

Unternehmensstrukturen für Einzelpersonen

  • Einzelkaufmann – Empresario Individual (Autónomo)
  • Gesellschaft im Gemeinschaftsbesitz – Comunidad de Bienes
  • Private Partnerschaft – Sociedad Civil Privada

Geschäftsstruktur für Kapitalgesellschaften

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Sociedad Limitada (S. L)
  • Aktiengesellschaft – Sociedad Anónima (S. A)
  • Gesellschaft im Besitz von Arbeitnehmern – Sociedad Laboral
  • Genossenschaftliche Gesellschaft – Sociedad Cooperativa
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts – Sociedad Colectiva
  • Kommanditgesellschaft – Sociedad Comanditaria

Andere einzigartige Typen sind

  • Branch Office
  • Private Partnerschaft – Sociedad Civil Privada

Der Autónomo (Selbstständiger) ist die einfachste Rechtsform für einen Einzelunternehmer oder Selbstständigen. Mit dieser Unternehmensform haben Sie die gleiche Haftung wie eine natürliche Person. Es ist keine Mindestinvestition erforderlich, und Sie müssen weder eine Bilanz noch einen Jahresbericht erstellen. Daher ist es für Sie einfacher, mit den spanischen Steuerbehörden zu verhandeln. Sie müssen ein Buch über alle ausgestellten Rechnungen und ein Buch über Verkäufe und Einnahmen führen, um alle Rechnungen und Einnahmen zu sammeln, die Sie im Laufe Ihrer Tätigkeit ausstellen oder erhalten. Auch wenn Sie keine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien haben, können Sie in einigen Fällen ein Visum für Selbstständige erhalten. In diesem Fall müssen Sie jedoch nachweisen, dass ein oder mehrere spanische Unternehmen Ihre Dienste in Anspruch genommen haben.

Die Sociedad Limitada (SL) ist die beliebteste Rechtsform für Unternehmen in Spanien. Die SL ist auch bei ausländischen Investoren und als Muttergesellschaft wegen der beschränkten Haftung beliebt. Die Gesellschaftsgründung der SL ist komplex und erfordert daher die Hinzuziehung eines Wirtschaftsanwalts. Sie erfordert eine Mindesteinlage von 3.000 Euro in das Stammkapital. Sie können sie mit einem einzigen Gesellschafter oder mit mehreren Gesellschaftern gründen, die alle unbeschränkt persönlich haften, wenn die Gesellschaft in Konkurs geht. Sie ist die beliebteste spanische Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Wählen Sie Ihren Firmennamen

Nachdem Sie den Namen Ihres Unternehmens in Spanien gewählt haben, müssen Sie prüfen, ob dieser Name bereits von jemandem verwendet wurde. Dies können Sie tun, indem Sie alle früheren und aktuellen Handelsnamen im Handelsregister (Registro Mercantil) durchsehen. Unser Service umfasst auch diesen Schritt, so dass Sie sich darüber keine Gedanken machen müssen. Sie müssen nur an vier weitere mögliche Firmennamen denken. Dies gilt für den Fall, dass Ihre erste Wahl bereits vergeben ist.

Eintragung eines Firmennamens

Aufsetzen der Satzung oder des Gesellschaftsvertrags

Denken Sie an diesen Schritt, wenn Sie eine Gesellschaft gründen, wie z.B. eine spanische SL. Wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Spanien gründen, müssen Sie eine Satzung und einen Gesellschaftsvertrag haben.

Dieses Dokument enthält die wesentlichen Informationen, die den Betrieb einer Gesellschaft regeln. Mit anderen Worten: Es enthält alle Regeln, die für Ihr Unternehmen gelten. Ihr Anwalt wird die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag, auf Spanisch „Estatutos Sociales“ genannt, verfassen. Sobald dieses Dokument fertig ist, erhalten Sie vom Handelsregister den von Ihnen gewählten Firmennamen, und Sie investieren den Mindestkapitalanteil (falls erforderlich). Die Firmeninhaber unterzeichnen die Satzung und den Gesellschaftsvertrag vor dem spanischen Notar.

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Ein Zertifikat des spanischen Handelsregisters erhalten

Mit der Eintragung eines Unternehmens beim Spanischen Handelsregister erhalten Sie Ihr Zertifikat, mit dem Sie in Spanien alle Arten von Geschäftstätigkeiten ausüben können. Das digitale Zertifikat wird erstellt, um die Identität anhand eines Personalausweises oder Reisepasses zu überprüfen. Es handelt sich um ein Online-Identifikationsdokument, das es Ihnen ermöglicht, alle Verfahren mit den spanischen Steuerbehörden über das Internet abzuwickeln, einschließlich des Ausfüllens und der Unterzeichnung des spezifischen Dokuments.

Nach der Registrierung des Unternehmens erhalten Sie eine Kopie der öffentlichen Urkunde, in der Ihr Name aufgeführt ist. Diese öffentliche Urkunde wird auch Memorandum of Association / Deed of Incorporation genannt. Sie enthält u. a. den Firmennamen, die Namen der Gesellschafter, die Geschäftstätigkeit, den Unternehmensgegenstand und die Befugnisse, z. B. wer der Geschäftsführer/Verwalter des Unternehmens ist.

Das macht es einfacher, wenn Sie gefragt werden, wem welcher Anteil gehört, insbesondere wenn jemand Geld verlangt oder seinen Anteil an der Gesellschaft verkaufen will. Dies könnte auch nützlich sein, wenn es jemals zu einem Gerichtsverfahren gegen das Unternehmen kommt.

Als Ausländer müssen Sie Ihr Unternehmen innerhalb von 30 Tagen nach der Gründung in das Handelsregister (Registro Mercantil) eintragen lassen. Dazu müssen alle im Ausland lebenden Anteilseigner ihre Kopie der öffentlichen Urkunde von einem Notar beglaubigen lassen, der mit einer Apostille versehen ist, oder sie beim spanischen Konsulat ihres Wohnsitzes legalisieren lassen.

Die spanische Steuerbehörde

Die spanische Steuerbehörde kann auch Informationen aus dem Handelsregister (Registro Mercantil) erhalten. Das bedeutet, dass sie leicht feststellen können, wie viel Sie für Ihr Vermögen bezahlt haben, wer welchen Anteil besitzt und andere Einzelheiten über Ihre Unternehmensstruktur. Sie können auch feststellen, um welche Art von juristischer Person es sich handelt, z. B. um einen Einzelkaufmann, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine andere Form.

Das örtliche Finanzamt kann auch sehen, welche Steuern wann gezahlt wurden. Dies kann sich als sehr nützlich erweisen, wenn Sie einmal vom Finanzamt geprüft werden, denn dann sind alle Ihre Angaben bereits bekannt, so dass Sie sich die Zeit sparen können, alles von Grund auf zu erklären.

Eröffnen Sie ein spanisches Bankkonto

Laut Gesetz ist die Eröffnung eines Bankkontos nicht unbedingt erforderlich, wenn Sie ein Unternehmen in Spanien gründen. Im speziellen Fall der SL ist jedoch zur Gründung eines Unternehmens ein Mindestkapital von 3.000 EUR erforderlich. In der Regel wird dieses Stammkapital auf ein neues Geschäftskonto eingezahlt. Das ist auch deshalb sinnvoll, weil es für Sie einfacher sein wird, Ihre Ergebnisse zu analysieren und Ihr Unternehmen zu verwalten. Im Allgemeinen können Sie Ihre täglichen Geschäftsaktivitäten nicht ohne ein Bankkonto abwickeln. Die Bank verlangt nur die Bescheinigung über den Firmennamen, um es zu eröffnen.

Mit einem spanischen Geschäftskonto haben Sie einen besseren Überblick über Ihre Kosten, Einnahmen, Gewinne und Steuerzahlungen. Außerdem können Sie sich bei der Buchhaltung helfen lassen, indem Sie Ihr Konto mit einem Buchhaltungssystem verknüpfen.

Wenn Sie auf der Suche nach einer für Ihr Unternehmen geeigneten Bank in Spanien sind, können wir Sie bei dem gesamten Verfahren unterstützen. Von der Auswahl der richtigen Bank bis zur Vereinbarung eines Termins machen wir es Ihnen so einfach wie möglich.

Eine spanische Sim-Karte oder Telefonnummer beantragen

Wenn Sie von außerhalb Europas kommen, ist es klug, Kosten zu sparen, indem Sie sich eine spanische Simkarte oder Telefonnummer besorgen. Dies ist nützlich für Ihr Unternehmen, da Sie bei internationalen Anrufen Geld sparen können. Der spanische Mobilfunkmarkt bietet Prepaid-Sim-Karten an, die eine einfache Möglichkeit sind, eine lokale Nummer zu erhalten und die Kosten im Vergleich zu einem eigenen Büro oder der Anmietung eines Büros niedrig zu halten.

Wenn Sie sich wohler fühlen, wenn Sie Ihr eigenes Festnetztelefon besitzen, ist es vielleicht besser, einen Festnetztelefondienst (Servicio de teléfono fijo) zu erwerben. Dies ist jedoch wesentlich teurer als die Nutzung von Prepaid-Diensten, wie sie Vodafone, Movistar, Orange und Yoigo anbieten. Sie können auch einen Rabatt erhalten, wenn Sie den Internetanschluss gleichzeitig in Ihren Geschäftsräumen einrichten lassen. Wir können Ihnen auch dabei helfen, Ihre spanische Simkarte oder Telefonnummer zu bekommen, damit Sie sofort richtig einsatzbereit sind.

Investieren in Spanien

Postanschrift besorgen/Eigentum bei den Behörden anmelden

Der nächste Schritt ist die Wahl einer offiziellen Postanschrift. An diese Adresse erhalten Sie alle Korrespondenz und Bescheide, z.B. Briefe von den Steuerbehörden. Auch Ihre Geschäftsräume können als Postanschrift dienen, ein Postfach ist ebenfalls in Ordnung. Verwechseln Sie die Postanschrift nicht mit Ihrer Geschäftsanschrift, die das „Domicilio Social“ ist, also der Ort, an dem sich die Hauptverwaltung und -tätigkeit befindet, und nicht nur eine Adresse für Benachrichtigungszwecke. Das „Domicilio Social“ finden Sie nur bei Kapitalgesellschaften, nicht bei Einzelunternehmern.

Es ist wichtig, den spanischen Namen Ihres Unternehmens in der Adresse des eingetragenen Firmensitzes zu verwenden. Die Beschaffung einer registrierten Postanschrift ist für die Gründung eines Unternehmens in Spanien unerlässlich. Unsere Experten sind bereit, Ihnen eine Lösung zu bieten.

Steuererklärungen, Formulare und Jahresberichte einreichen

Unabhängig davon, ob Sie ein Einzelunternehmer, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine andere Unternehmensform haben, müssen Sie bestimmte Steuerformulare ausfüllen. Die verschiedenen Regionen Spaniens haben unterschiedliche Steuergesetze und Steuersätze, weshalb wir Ihnen raten, sich immer an einen erfahrenen Unternehmensgründer zu wenden.

Im Allgemeinen haben Einzelunternehmer (Freiberufler) die folgenden steuerlichen Verpflichtungen

Im Allgemeinen haben Kapitalgesellschaften folgende steuerliche Pflichten

  • Impuesto de Sociedades (IS) – in der Regel 25%
  • Mehrwertsteuer (IVA)
  • Jahresbericht (oder ‚certificado de existencia y representación‘ auf Spanisch)
  • Verschiedene Steuerformulare (z.B. für die Einfuhr von Produkten, die Vermietung und den Kauf von Immobilien müssen manchmal Formulare ausgefüllt werden)

SpainDesk verfügt über ein Team von Steuerberatern, das eine breite Palette von Buchhaltungsdienstleistungen anbietet, einschließlich Mehrwertsteuerregistrierung, Wirtschaftsprüfung, Erstellung von Jahresabschlüssen und Lösungen zur Steuerminimierung. Unsere Buchhalter können sich für Sie um die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften in Spanien kümmern.

Neben den steuerlichen Pflichten gibt es auch andere Formulare (Modelo’s), die ausgefüllt werden müssen.

Unternehmenssteuern in Spanien

Einrichtung eines Online-Buchhaltungssystems bei der Gründung Ihres Unternehmens in Spanien

Wir helfen Ihnen bei der Einrichtung eines Online-Buchhaltungssystems zu Beginn Ihrer Geschäftstätigkeit in Spanien. Ein Unternehmen zu gründen oder ein Bankkonto zu eröffnen, ohne einen Überblick über Ihre Finanzen zu haben, ist nicht nur verwirrend, sondern auch riskant und potenziell kostspielig für Ihr Unternehmen. Technologische Lösungen haben jeden Aspekt der Buchhaltung verbessert. Unternehmen brauchen eine intelligente Buchhaltungslösung, die schnell und zuverlässig ist.

Durch die Anbindung an unser professionelles Buchhaltungsteam über cloudbasierte Technologie können wir sicherstellen, dass Sie sich in dieser wichtigen Phase um eine Sache weniger kümmern müssen und mehr Zeit haben, sich auf das Wachstum Ihres neuen spanischen Unternehmens zu konzentrieren, während Sie alle Transaktionen und Ausgaben im Auge behalten.

Wenden Sie sich an uns, um von den zahlreichen Vorteilen unserer Buchhaltungslösungen zu profitieren, wie z. B. Echtzeit-Berichterstattung, Zugang zu einem Online-Buchhaltungssystem, Scan-Module und die neuesten Finanzinformationen, die bei Geschäftsentscheidungen helfen. Wir können Ihnen auch ein sehr einfaches Paket von Buchhaltungs- und Buchführungsdienstleistungen anbieten, um Ihnen den Einstieg zu erleichtern. Wir können verstehen, dass Sie bei der Gründung eines Unternehmens in Spanien keine Kosten verursachen wollen. Deshalb bieten wir Ihnen mit unseren Basisdienstleistungen die wichtigsten Steuererklärungen und die grundlegendsten Richtlinien, die Sie benötigen.

Geschäftsverträge für Ihr Unternehmen

Wenn Sie ein Unternehmen in Spanien gründen, müssen Sie sich mit Geschäftsverträgen und -bedingungen befassen. Für Ihr bereits bestehendes Unternehmen ist der Kaufvertrag wahrscheinlich der wichtigste. Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, die Anmietung einer Immobilie oder den Kauf eines spanischen Unternehmens sind in Spanien ebenfalls sehr verbreitet. Andere Handelsverträge können die Bereitstellung bestimmter Dienstleistungen/Produkte oder den Kauf eines Unternehmens zum Gegenstand haben.

Vertragsgestaltung

Bei Geschäften auf dem spanischen Markt ist es wichtig, dass die Verträge in spanischer Sprache abgefasst und von einem Juristen mit Erfahrung im Umgang mit solchen Geschäftsangelegenheiten sorgfältig geprüft werden, bevor sie endgültig unterzeichnet werden.

Bei SpainDesk können wir alle Arten von Handelsverträgen und -bedingungen für Ihr spanisches Unternehmen vorbereiten. Wir bieten Ihnen eine genaue Beratung, die Ihre Interessen schützt und gleichzeitig die Vorteile des Vertrags während seiner gesamten Laufzeit maximiert.

Wir verfügen über eine breite Palette von Dienstleistungen im Zusammenhang mit rechtlichen Aspekten in geschäftlichen Angelegenheiten, wie z. B. Immobilientransaktionen oder arbeitsrechtliche Fragen. Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie genau zu beraten und Ihre Interessen in Geschäftsangelegenheiten, einschließlich Handelsverträgen, zu schützen. Wir stellen sicher, dass Sie die rechtlichen Anforderungen an die Geschäftsbedingungen sowie alle neuen, gesetzlich vorgeschriebenen Klauseln kennen.

Verträge unterzeichnen

Wenn Sie kein Experte sind, sollten Sie sich immer rechtlich beraten lassen, bevor Sie Handelsverträge unterzeichnen. Es ist wichtig, dass ein spanischer Jurist die Verträge und Bedingungen prüft, bevor sie unterzeichnet werden. Auch wenn es wie ein unnötiger Schritt erscheinen mag, können Sie durch eine Überprüfung der Vertragsbedingungen sicherstellen, dass Sie keine potenziellen Probleme übersehen, die sowohl Ihnen als auch der anderen Vertragspartei in Zukunft Probleme bereiten könnten.

Darüber hinaus können wir auch Ihr Unternehmen vertreten und Verträge mit Hilfe der Vollmacht unterzeichnen. Wenn Sie Geschäftsführer eines Unternehmens in Spanien sind, aber keine Verträge unterschreiben können, können wir Ihnen helfen. Die Vollmacht ist ein wichtiges Dokument, das es jemandem erlaubt, bestimmte Handlungen in Ihrem Namen vorzunehmen. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, um weitere Informationen über unsere Dienstleistungen und Vorteile zu erhalten.

Handelsverträge in Spanien

Verwaltung und Management der Lohnbuchhaltung

Wenn Sie Personal für sich arbeiten lassen wollen, brauchen Sie einen strukturierten Spanien Gehaltsliste Plan. Sie müssen sicherstellen, dass alles rechtlich korrekt ist und Sie die gesetzlichen Anforderungen an die Gehaltsabrechnung erfüllen. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung wird von der spanischen Regierung als eine Reihe von Maßnahmen, Prozessen und Kontrollen definiert, die der Arbeitgeber in Bezug auf die Gehaltszahlungen an seine Mitarbeiter einhalten muss.

Wenn Ihr Unternehmen in Spanien wächst, werden Sie für mehr Mitarbeiter verantwortlich sein als nur für sich selbst oder für andere Partner, die von Zeit zu Zeit für Sie arbeiten. Die Gründung eines Unternehmens ist immer eine Herausforderung, aber die Beschäftigung von Personal ist sicherlich hilfreich.

Unsere Lohnbuchhaltung in Spanien sorgt dafür, dass Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen pünktlich und mit möglichst geringer Beeinträchtigung der Geschäftsabläufe und Ressourcen erledigt werden.

Spanische Lohn- und Gehaltsabrechnungsdienste

Unsere Juristen, Buchhaltungs- und Personalbeschaffungsexperten stehen Ihnen mit den folgenden Dienstleistungen zur Seite.

  • Gehaltszahlungen.
  • Berechnung von Gehältern und Steuerabzügen.
  • Vorbereitung von Gehaltsabrechnungen, auch in englischer oder spanischer Sprache.
  • Erstellung von Arbeitsverträgen.
  • Berechnung und Verwaltung von Stundenzetteln für Mitarbeiter, die je nach Vertragsbedingungen am Ende eines Monats oder einer Woche Stundenzettel einreichen müssen.
  • Vorbereitung, Druck und Versand von Berichten.
  • Abführung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.

Wenn Sie mehr über unsere Lohnbuchhaltung und Dienstleistungen erfahren möchten, zögern Sie bitte nicht, uns noch heute für ein kostenloses Beratungsgespräch zu kontaktieren. Wir beraten Sie über die für Ihr Unternehmen am besten geeignete Lösung, die Ihren Bedürfnissen entspricht.

Eine vollautomatisierte Lösung gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie bei der Verwaltung während des gesamten Jahres, auch wenn sich die Zahlen ändern oder neue Vorschriften eingeführt werden.

Mitarbeiter auf der Gehaltsliste in Spanien

Sozialversicherungsmanagement

Die soziale Sicherheit ist ein wichtiger Aspekt für Menschen, die in Spanien arbeiten. Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter in Spanien arbeiten, müssen Sie bei den spanischen Sozialversicherungsbehörden angemeldet werden.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden jeden Monat gezahlt und vom Arbeitgeber abgeführt. Wenn Sie also ein Unternehmen besitzen, müssen Sie die Beiträge für Ihre Mitarbeiter über deren Gehaltsabrechnung abführen.

Wir von SpainDesk können unseren Kunden bei jedem Schritt in ihrem Unternehmen helfen. Diese Schritte umfassen die Lohnabrechnung und die Sozialversicherung. Wir sorgen dafür, dass die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt werden und dass Sie alle arbeitsrechtlichen Vorschriften kennen. Wir bieten eine breite Palette von Dienstleistungen im Bereich der Sozialversicherung sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen an, wie z. B.:

  • Sozialversicherungsanmeldung in Spanien
  • Vorbereitung und Einreichung von Erklärungen zur Sozialversicherung
  • Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an die entsprechenden spanischen Regierungsbehörden

SpainDesk hält Sie stets auf dem Laufenden über die zu leistenden Zahlungen und bereitet alle notwendigen Unterlagen für die Sozialversicherung Ihrer Arbeitnehmer, Arbeitgeber und persönlichen Beiträge an die spanischen Behörden zeitnah vor.

Sie müssen sich bei der RETA als Freiberufler anmelden und als Autónomo registrieren lassen. Wir können Ihnen auch bei dieser Anmeldung helfen und Ihnen sagen, welchen Betrag Sie zahlen müssen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Spanien

Sie möchten Unterstützung bei der Gründung Ihres Unternehmens?

Bei den meisten der oben genannten Punkte können wir Ihnen helfen. Wenn Sie weitere Informationen über die Gründung eines Unternehmens in Spanien benötigen, können Sie sich an SpainDesk wenden. Unser erfahrenes Team verfügt über eine hervorragende Bilanz beim Abschluss von Geschäftsvereinbarungen und Verträgen für Ausländer, die in Spanien ein Unternehmen gründen wollen.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel kostet es, ein Unternehmen in Spanien zu gründen?

Unsere Unternehmensgründungsdienste in Spanien kosten ab 1.500 Euro aufwärts. Das hängt von der Art des Unternehmens und den von Ihnen benötigten Dienstleistungen ab. In diesem Preis sind alle Rechtskosten, Verwaltungsgebühren und Buchhaltungsdienstleistungen wie Mehrwertsteuerregistrierung, Buchhaltung oder Wirtschaftsprüfung innerhalb eines Jahres enthalten. Ein Unternehmen in Spanien zu gründen, muss mit uns nicht teuer sein. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, und wir werden Ihnen einen Preis nennen, der auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist.

Die Gründung eines Unternehmens in Spanien dauert etwa drei Monate, wenn Sie es als Einzelperson tun. Sie müssen physisch anwesend sein, selbst mit dem Notar verhandeln und verschiedene rechtliche Formulare ausfüllen. Es ist nicht einfach, allein ein Unternehmen zu gründen, vor allem, wenn Ihre Spanischkenntnisse nicht gut genug sind.

Was muss ich bezahlen, wenn ich ein Unternehmen in Spanien gründe?

Wenn Sie in Spanien ein Unternehmen gründen, fallen einige rechtliche Kosten an. Dazu gehören die Kosten für die Eintragung eines Unternehmens in Spanien und die Einrichtung von Büroräumen. Auch die Versorgung mit Strom, Wasser und einem Internetanschluss kann teuer werden. Wie in jedem Land der Erde müssen Sie auch in Spanien Gewerbesteuern zahlen, wenn Sie ein Unternehmen gründen.

Können Ausländer in Spanien ein Unternehmen gründen?

Ausländer können in Spanien ein Unternehmen gründen, und Nichtansässige können ebenfalls ein Unternehmen besitzen. Die Gewerbeanmeldung für Nicht-Residenten kann schwieriger und langwieriger sein.

Wie lange dauert es, ein Unternehmen in Spanien zu gründen?

Der gesamte Prozess der Unternehmensgründung dauert in der Regel etwa drei Monate. Die Gründung eines Unternehmens in Spanien als Einzelperson kann bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen, da es Zeit braucht, bis Sie Ihre Unternehmensnummer, die NIF/CIF (Número de Identificación Fiscal), erhalten. Die Gründung eines Unternehmens mit uns dauert je nach den Umständen etwa einen Monat, und wir werden Sie bei dem gesamten Prozess unterstützen.

Ist es einfach, ein Unternehmen in Spanien zu gründen?

Die Gründung eines Unternehmens in Spanien ist einfach, solange Sie die richtige Unterstützung erhalten. Wenn es um die Gesellschaft mit beschränkter Haftung geht, kann die Gründung eines Unternehmens auf eigene Faust sehr kompliziert und zeitaufwendig sein, da es viel zu tun gibt. Der Papierkram, den Sie ausfüllen müssen, wird auf Spanisch sein, aber wir können Ihnen bei dem gesamten Prozess helfen. Wenn Sie ein Unternehmen mit unserem Team gründen, wird der gesamte Prozess für Sie viel einfacher, weil wir uns um alle rechtlichen Schritte und den Papierkram kümmern.

Ist Spanien ein guter Ort, um ein Unternehmen zu gründen?

Spanien ist ein attraktiver Ort für die Gründung eines Unternehmens. Die Gründung eines Unternehmens in Spanien ist nicht nur einfach, sondern auch relativ günstig. Der spanische Markt ist in den letzten Jahren gewachsen und wird von Tag zu Tag internationaler. Beliebte Wirtschaftszweige in Spanien sind Energie, IT und Tourismus. Auch in der Lebensmittelindustrie, der Automobilindustrie, der Bekleidungsindustrie und der Immobilienbranche sind viele Unternehmen zu finden.

Brauche ich ein Geschäftsvisum, um ein Unternehmen in Spanien zu gründen?

Nein, Sie brauchen kein Visum, wenn Sie in Spanien ein Unternehmen gründen wollen. Dennoch ist die Gründung eines eigenen Unternehmens eine Möglichkeit für Ausländer, legal in Spanien zu leben und zu arbeiten. Wenn Sie länger als drei Monate in Spanien bleiben, benötigen Sie auf jeden Fall ein Visum. Sie können innerhalb von zwei Wochen ein Geschäftsvisum erhalten, und wir helfen Ihnen bei allen administrativen Schritten, die vor der Eröffnung Ihres Bankkontos korrekt durchgeführt werden müssen.

Muss ich als ausländisches Unternehmen Einkommensteuer zahlen?

Wenn Sie ein Unternehmen in Spanien gründen, müssen Sie Steuern auf Ihre Gewinne zahlen, wenn Sie Einkünfte auf dem spanischen Markt erzielen. Wenn Sie ein ausländischer Staatsbürger sind und Gewinne erzielen, müssen Sie auch Einkommenssteuer zahlen.

Welche Arten von Steuern muss ich zahlen, wenn ich ein Unternehmen in Spanien gründe?

Bei der Eintragung eines Unternehmens beauftragen die Unternehmen in der Regel einen Buchhalter in Spanien, der sie in den ersten Monaten (oder Jahren) ihrer Tätigkeit unterstützt, indem er die gesetzlich vorgeschriebenen monatlichen Buchhaltungsberichte erstellt. Sobald Ihr neues Unternehmen gegründet ist, wird es automatisch bei den Steuerbehörden registriert. Sie müssen dann Ihre Steuern und Formulare (Modelo’s) einreichen. Die Art der Steuern und Formulare, die Sie einreichen müssen, hängt von der Art des Unternehmens und Ihrer Tätigkeit ab.

Business in Spanien

Brauche ich rechtlichen Beistand bei der Gründung eines Unternehmens?

Bei der Gründung eines Unternehmens ist es immer ratsam, sich juristischen Beistand zu holen. Ein Unternehmen in Spanien zu gründen, ist zwar auch als Einzelperson möglich, setzt aber voraus, dass man den Prozess versteht, der spanische Papiere und Rechtsdokumente umfasst. Es erfordert ein hohes Maß an Sorgfaltspflicht Ihrerseits. Es ist normal (für spanische Staatsbürger), sich bei der Gründung eines Unternehmens helfen zu lassen, daher ist es für Ausländer sehr empfehlenswert.

Es ist immer empfehlenswert, bei der Gründung eines Unternehmens Hilfe in Anspruch zu nehmen, vor allem, wenn es sich um eine ausländische Investition handelt. Neben der Hilfe bei der Unternehmensgründung ist es auch sinnvoll, einen Buchhalter und einen Buchhalter hinzuzuziehen, der Sie bei den Verhandlungen mit dem spanischen Finanzamt oder Ihrer örtlichen Steuerbehörde unterstützt.

Was sind die Vorteile der spanischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung?

Die spanische Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat die folgenden Hauptvorteile:

  • Beschränkte Haftung: Die Gesellschafter können nur ihre Investition verlieren
  • Ausländische Investoren: Ausländische Investoren können 100% des Unternehmens besitzen
  • Ein Aktionär: Die Mindestanzahl der Aktionäre ist einer
  • Geringes Investitionskapital: Das Mindestaktienkapital beträgt 3.000 Euro
  • Flexible Verwaltung: Die Mindestanzahl der Verwalter ist einer

Was sind die Vorteile des spanischen Einzelunternehmens (Autonomo)?

Der spanische Einzelunternehmer hat die folgenden Hauptvorteile:

  • Geringe Kapitaleinlage: Das Mindeststammkapital beträgt 0 Euro.
  • Flexible Verwaltung: Es gibt keine Mindestanzahl von Verwaltern. Sie müssen nur einen Buchhalter einstellen, der mindestens einmal im Jahr Ihre Buchhaltungsberichte erstellt, und manchmal einen Wirtschaftsprüfer/Rechtsanwalt für die Beratung in Steuer- und Rechtsfragen.
  • Abzugsfähigkeit des Gewinns: Sie können die Kosten für normale Geschäftstätigkeiten wie Telefonrechnungen, Büroausstattung und Verbrauchsmaterial absetzen.
  • Einfach zu gründen: Die Gründung eines Einzelunternehmens in Spanien ist einfach und schnell, Sie können es mit einem Minimum an Unterlagen tun.
  • Soziale Absicherung: Wenn Sie in Spanien ein Unternehmen als Einzelunternehmer gründen, haben Sie Anspruch auf Sozialversicherungsschutz.

Wo finde ich mein örtliches Finanzamt in Spanien?

Die Steuerverwaltung in Spanien ist dezentralisiert, und Sie können sich bei Fragen oder Anliegen an Ihr örtliches Finanzamt wenden. Die regionalen Finanzämter in Spanien sind für verschiedene Aspekte der Besteuerung zuständig, z. B. die SUMA-Büros in Alicante oder die ATC-Büros in Katalonien.

Brauche ich einen Geschäftsplan, wenn ich in Spanien ein Unternehmen gründe?

Die Eintragung eines Unternehmens in Spanien ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie jedoch ein Unternehmen gründen, ohne etwas schriftlich festzuhalten, kann dies zu einer verwirrenden Situation und zu Problemen führen, wenn etwas nicht so läuft wie erwartet.

Abschluss

Ein Unternehmen in Spanien zu gründen kann großartig sein. Spanien hat einen interessanten lokalen Markt und eine expandierende internationale Geschäftskultur. Die wichtigste Unternehmensform, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SL), bietet viele Vorteile. Dazu gehört, dass sie von einer beliebigen Anzahl von Gesellschaftern (einschließlich Ausländern) geführt werden kann, mit nur einem Verwalter, der weniger als 3.000 Euro investieren muss. Als Freiberufler in Spanien zu arbeiten hat auch seine Vorteile: Sie müssen kein Kapital im Voraus investieren und keine Verwalter einstellen; achten Sie nur darauf, dass Sie sich von Anwälten und Buchhaltern beraten lassen, wenn es um Steuern und rechtliche Angelegenheiten geht.

Wir von SpainDesk können Ihnen zu einem fairen Preis als Ihre Unternehmensberater, Wirtschaftsanwälte, Buchhalter und Wirtschaftsprüfer in Spanien helfen. Obwohl wir in diesem Leitfaden viel erklärt haben, empfehlen wir Ihnen, keine Zeit und kein Geld zu verschwenden, um alles selbst herauszufinden. Wir würden Ihnen gerne dabei helfen, Ihr Unternehmen zu registrieren und Sie mit allen notwendigen Ratschlägen versorgen, um ein erfolgreiches Unternehmen in Spanien zu führen.

Haftungsausschluss: Informationen auf dieser Seite können unvollständig oder veraltet sein. Die aufgeführten Informationen dürfen unter keinen Umständen als professionelle Rechtsberatung angesehen werden. Wir empfehlen dringend, einen Rechtsexperten zu Rate zu ziehen, wenn Sie nicht über umfassende Kenntnisse oder Erfahrungen im Umgang mit den in diesen Artikeln beschriebenen Verfahren verfügen.

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