Gehaltsabrechnung Spanien: Alles, was Sie wissen müssen

Dieser Artikel befasst sich mit der Funktionsweise des spanischen Lohn- und Gehaltssystems, einschließlich der Arbeitsgesetze, der Anmeldung von Arbeitnehmern und der Zahlung von Steuern. Dieser Artikel behandelt die Grundlagen für Personen, die darüber nachdenken, ein Unternehmen in Spanien zu gründen, Mitarbeiter auf die Lohn- und Gehaltsliste in Spanien zu setzen oder mehr über die Lohn- und Gehaltsverwaltung in Spanien zu erfahren.

Spanien begrüßt ausländische Investitionen, insbesondere Investitionen in die Lohnbuchhaltung in Spanien. Die nationalen und lokalen Behörden sind stets bemüht, die spanische Wirtschaft anzukurbeln. Darüber hinaus ist es aufgrund der hohen Arbeitslosenquote und der niedrigen Lebenshaltungskosten sehr attraktiv, als ausländisches Unternehmen in Spanien präsent zu sein.

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Arbeitsrecht in Spanien

Das Arbeitsrecht in Spanien ist stark reguliert. Das spanische Arbeitsgesetz ist streng, und die Regierung führt regelmäßig Kontrollen durch. Daher ist es für ein in Spanien tätiges Unternehmen unerlässlich, bei der Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern die entsprechenden arbeitsrechtlichen Vorschriften und Verfahren einzuhalten.

Kollektivvereinbarungen

Manchmal werden Arbeitsverträge mit Tarifverträgen, den so genannten „Convenio Colectivo“, abgeschlossen. In diesen Verträgen werden Standards für Arbeitsbedingungen wie Mindestlohn, Höchstarbeitszeit und bezahlter Urlaub festgelegt, die die Lohnstruktur in Spanien maßgeblich beeinflusst haben.

Unternehmenstarifverträge werden auf Unternehmensebene oder auf nationaler Branchenebene von den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden geschlossen. Diese Vereinbarungen sind für alle Unternehmen, die sie abgeschlossen haben, rechtsverbindlich.

Häufig bilden die Gewerkschaften Gruppen nach Berufsgruppen oder Berufen bzw. den entsprechenden Beiträgen.

Mindestlohn

Die Regierung legt den Mindestlohn des Landes fest. Der Lohn für Arbeitnehmer ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen und liegt ab 2020 bei 1108 € pro Monat (etwa 990 £, 1250 $).

Abfindungsgeld

Entlassene Mitarbeiter haben Anspruch auf eine Abfindung von 20 Tagen für jedes Arbeitsjahr, maximal jedoch 12 Monatszahlungen. Dieser Abfindungsanspruch gilt auch, wenn ein Arbeitnehmer einer wesentlichen Änderung seines Arbeitsvertrages oder einer langfristigen Verlegung seines Arbeitsplatzes nicht zustimmt.

Payroll in spain

Arbeitszeiten

Die regulären Arbeitszeiten in Spanien sind von 9:00 bis 17:30 Uhr, und die Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Pause von mindestens 30 Minuten während des Tages. Arbeitnehmer in Spanien dürfen maximal 80 Überstunden pro Jahr machen, aber in bestimmten Branchen und Situationen gibt es Ausnahmen von dieser Regel.

Urlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Freizeit an ihrem nationalen Feiertag. In Spanien gibt es jedes Jahr zehn nationale Feiertage und weitere lokale Feiertage, die in verschiedenen Teilen Spaniens anerkannt werden. Ein Vollzeitbeschäftigter hat jedes Jahr Anspruch auf 22 Tage bezahlten Urlaub, was 30 Kalendertagen entspricht. Sie können ihn auf einmal nehmen oder aufteilen, wie es das spanische Arbeitsrecht vorsieht, aber mindestens ein Urlaubszeitraum muss zwei Wochen lang sein.

Mutterschaftsurlaub und Vaterschaftsurlaub

Männer und Frauen haben Anspruch auf einen bezahlten Urlaub von 16 Wochen, wenn sie ein Neugeborenes haben. Bei Zwillingen erhöht sich die Frist auf 18 Wochen, bei Drillingen auf 20 Wochen. Für Kinder mit Behinderungen gibt es einen zusätzlichen Zeitraum von zwei Wochen.

Krankheitsurlaub in Spanien

Standard-Krankheitsurlaub in Spanien: 1-3 Tage (3 Tage) ohne Bezahlung, es sei denn, der Arbeitgeber erklärt sich bereit, die Kosten zu übernehmen, 4-20 Tage zu 60 % der Arbeitnehmerbeiträge, die vom Arbeitgeber gezahlt werden, 21 Tage oder mehr zu 75 %, die von der Sozialversicherung übernommen werden.

Ab dem 11. März 2020 hat die spanische Regierung einen dringenden königlichen Erlass verabschiedet, der besagt, dass diese Urlaubstage ab dem ersten Tag der Abwesenheit vom Staat übernommen werden (75 % der Bemessungsgrundlage), so dass der Arbeitgeber sie nicht oder nicht in vollem Umfang auf seine Kosten übernehmen muss.

Lohnbuchhaltung in Spanien

Besteuerung und spanische Gehaltsabrechnung

Die Steuersätze können von Region zu Region sehr unterschiedlich sein. In diesem Zusammenhang müssen die Lohnbuchhaltungsabteilungen die geltenden Vorschriften verstehen. Wenn Sie ein ausländisches Unternehmen sind, sollten Sie sich mit den wichtigsten Steuern in Spanien vertraut machen, darunter: Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mehrwertsteuer und Körperschaftsteuer.

Die Steuern in Spanien sind in den 17 verschiedenen Regionen unterschiedlich. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung und die Personalverwaltung Ihres Unternehmens entsprechend zu gestalten, kann für einheimische und ausländische Unternehmen eine große Herausforderung darstellen.

Gehaltsabrechnung und Sozialversicherungsbeiträge

Die spanischen Steuergesetze schreiben vor, dass Arbeitgeber Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von den Löhnen ihrer Mitarbeiter einbehalten müssen.

Die Unternehmen müssen den Vertrag jedes Arbeitnehmers bei den Sozialversicherungsbehörden und der nationalen Arbeitsverwaltung anmelden. Sie müssen die Arbeitnehmer innerhalb von zehn Tagen nach Arbeitsantritt bei der Arbeitsverwaltung anmelden.

Die genauen Steuern hängen in erster Linie von den zu versteuernden monatlichen Zahlungen ab, und sowohl die spanischen Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber müssen Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Steuerlast der Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitnehmerbeitragssatz beträgt 6,35 bis 6,40 Prozent des Bruttolohns, während der Arbeitgeberbeitrag etwa 31 bis 33 Prozent dieses Betrags ausmacht. Die Mittel fließen in das öffentliche Versicherungssystem und werden für verschiedene Zwecke verwendet, darunter Krankheit, Unfall, Mutterschaft, Ruhestand und Arbeitslosigkeit.

Einkommenssteuer für Arbeitnehmer

Die Einkommenssteuer für Arbeitnehmer ist in Spanien progressiv und reicht von 19 % bis 45 %. Wie viel Einkommenssteuer der Arbeitnehmer zu zahlen hat, hängt vom Jahreseinkommen und der autonomen Region ab, in der der Steuerpflichtige wohnt. So ist beispielsweise der Steuersatz für Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Andalusien niedriger als in Madrid.

Im Folgenden sind die aktuellen Steuersätze für die Quellensteuer auf das Arbeitseinkommen aufgeführt:

  • 19%: 0 € – 12.450 €
  • 24%: 12.450 € – 20.200 €
  • 30%: 20.200 € – 35.200 €
  • 37%: 35.200 € – 60.000 €
  • 45%: über 60.000 €

Die Arbeitgeber sind für die Erhebung und Einbehaltung der Einkommensteuer für ihre Arbeitnehmer verantwortlich. Sie müssen die einbehaltenen Beträge bis zum 20. an den Fiskus abführen. Die Einkommensteuer gilt für alle Arten von Einkünften, die in Form von Gehalt, Immobilien, Bargeld und Finanzanlagen gezahlt werden. Die Arbeitgeber müssen außerdem das Formular 111 mit dem Titel „IRPF Withholdings at Source“ ausfüllen und beim Finanzministerium einreichen.

Einkommensteuererklärung der Arbeitnehmer

Wie bereits erwähnt, sind Sie, wenn Sie Angestellte in Spanien haben, gesetzlich verpflichtet, das steuerpflichtige Einkommen Ihrer Angestellten einzubehalten. Die erforderlichen Einbehalte dienen der Schätzung der endgültigen Steuer, die auf der Grundlage der vorangegangenen Abschlusserklärung fällig wird. Die Unternehmen müssen die Steuern monatlich oder vierteljährlich an die Steuerbehörden abführen.

Die Arbeitnehmer müssen ihre Einkommenserklärung in der Zeit nach dem Jahresende abschließen und die Differenz zahlen oder erhalten. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für das vergangene Jahr ist der 30. Juni des Folgejahres.

Nicht ansässige Arbeitnehmer

Bei der Einstellung von Nichtansässigen in Spanien wird ein pauschaler Steuersatz auf das erzielte Einkommen erhoben. Wenn ein Arbeitnehmer nicht 183 pro Jahr in Spanien arbeitet, gilt er als Nichtansässiger und zahlt eine andere Einkommensteuer.

Im Allgemeinen liegt der Quellensteuersatz für Nichtansässige bei 24 %. Wenn Sie jedoch aus der EU oder dem EWR kommen, gilt ein Quellensteuersatz von 19 Prozent.

Lohnbuchhaltung in Spanien

Anmeldung Ihres Unternehmens für die Gehaltsabrechnung

Es gibt zwei Möglichkeiten, Ihre Mitarbeiter für die Gehaltsabrechnung anzumelden. Sie können ein spanisches Unternehmen gründen und dem Sozialversicherungssystem beitreten, um die Lohn- und Gehaltsabrechnung für die Arbeitnehmer zu verwalten, oder Ihr bereits ausländisches Unternehmen beim Sozialversicherungsamt anmelden. Wenn Sie Hilfe bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung und der Anmeldung Ihres Unternehmens benötigen, können Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

Wenn Sie Ausländer sind und ein Unternehmen in Spanien anmelden möchten. Die grundlegenden Schritte, um dorthin zu gelangen, sind:

1. Besorgen Sie sich eine individuelle Steuer-ID-Nummer

Als Ausländer benötigen Sie eine NIE-Nummer, diese Nummer. Diese Nummer ist notwendig, um in Spanien Bankkonten zu eröffnen, zu arbeiten und Unternehmen zu gründen.

2. besorgen Sie sich eine Steuernummer für Ihr Unternehmen

Ihr Unternehmen benötigt eine NIF-Nummer. Diese dient als Mehrwertsteuernummer für das Unternehmen.

3. das Unternehmen bei der örtlichen Handelskammer (Registro Mercantil)

Bei der Gründung des Unternehmens müssen Sie die Gründungsurkunde und die Satzung bei einem Notar unterzeichnen.

4. das Unternehmen für die Körperschafts- und Einkommenssteuer anmelden

Der nächste Schritt ist die Anmeldung des Unternehmens beim Finanzamt. Damit sind Sie verpflichtet, die erforderlichen Steuern für Ihre geschäftlichen Aktivitäten zu zahlen.

5. Genehmigung zur Einstellung von Mitarbeitern einholen

Für die Einstellung von Mitarbeitern ist eine Genehmigung der Regierung erforderlich. Ihr Unternehmen muss die Voraussetzungen für die Einstellung von Mitarbeitern erfüllen, und deshalb wird die Regierung eine Überprüfung vornehmen.

6. Anmeldung der Mitarbeiter bei der Sozialversicherung

Nachdem Sie die Prüfung bestanden haben, können Sie online ein Formular ausfüllen, um Ihre Mitarbeiter bei der Sozialversicherung anzumelden und sie auf die spanische Gehaltsliste zu setzen.

Arbeitnehmer im Land

Lohnabrechnungsdienste in Spanien

Wir von SpainDesk helfen Ihnen bei der Navigation durch die Steuern in Spanien. Unser qualifiziertes Team arbeitet eng mit den Kunden zusammen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und die Löhne und Gehälter pünktlich und korrekt zu zahlen. Wir kümmern uns um alle Aspekte der Lohn- und Gehaltsabrechnung, einschließlich Leistungen, Einbehaltungen und Sozialversicherungszahlungen. Unsere Outsourcing-Services für die Lohn- und Gehaltsabrechnung sind ideal, um die Einhaltung der Vorschriften für Vollbeschäftigung und Gehaltsabrechnung zu gewährleisten.

Die von uns angebotenen Lohn- und Gehaltsabrechnungsdienste sind:

  • Spanische Arbeitsverträge
  • Handhabung von Gehaltszahlungen
  • Lohnsummenverarbeitung
  • Bearbeitung der Sozialversicherungsbeiträge
  • Steuererklärungen und Verwaltung
  • Steuer- und Arbeitsrecht

Expertenzugang

Als Unternehmer oder Manager möchten Sie einen Anbieter von Lohn- und Gehaltsabrechnungen beauftragen, der einen umfassenden Einblick in die Lohn- und Gehaltsabrechnungsgesetze und -vorschriften hat, einschließlich komplexer Lohnsteuerfragen. Bei uns bekommen Sie das. Wir wissen, wie das spanische Arbeitsrecht funktioniert, und unsere Dienstleistungen sind vor allem für Unternehmen wichtig, die in mehreren Rechtsordnungen tätig sind.

Priorisieren Sie Ihr Kerngeschäft

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung muss nicht unbedingt eine Kernfunktion Ihres Unternehmens in Spanien sein. In dieser Hinsicht helfen wir den Unternehmern, mehr Zeit und Ressourcen für die Konzentration auf umsatzfördernde Aktivitäten zu verwenden. SpainDesk übernimmt die Lohn- und Gehaltsabrechnung, so dass Sie sich mehr auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, insbesondere auf Kundenservice, Vertrieb und Marketing.

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften ist für Unternehmen keine Option, insbesondere wenn ausländische Regierungen involviert sind. Als Unternehmenseigentümer oder Manager wollen Sie vermeiden, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, da dies unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens sehr kostspielig sein kann. Wir von SpainDesk sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen stets über alle relevanten Arbeits-, Steuer-, Einwanderungs- und Unternehmensgesetze auf dem Laufenden ist.

Es ist erwähnenswert, dass die rechtlichen Anforderungen an die Lohn- und Gehaltsabrechnung sehr komplex und entmutigend sein können, besonders wenn man international tätig ist. Wenn Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnung an SpainDesk auslagern, stellen Sie sicher, dass die Lohn- und Gehaltsabrechnung von einem qualifizierten Team, das sich mit den lokalen, regionalen und nationalen Gesetzen und Vorschriften auskennt, effektiv durchgeführt wird.

SpainDesk ist stolz darauf, Unternehmen in Spanien dabei zu helfen, Strafen und unnötige Prüfungen aufgrund von Nichteinhaltung zu vermeiden. Wir halten uns ständig über die sich ändernden Gesetze zur Gehaltsabrechnung in Spanien auf dem Laufenden.

Kontaktieren Sie SpainDesk

Bleiben Sie gesetzeskonform, wenn es um Lohn- und Gehaltsabrechnung und personalbezogene Dienstleistungen in Spanien geht. Wir sorgen dafür, dass Ihre Expansion in Spanien nahtlos und problemlos verläuft, wenn Sie ein ausländisches Unternehmen sind. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren oder maßgeschneiderte Angebote für Ihr Unternehmen zu erhalten. SpainDesk bietet wettbewerbsfähige Preise, so dass Sie nicht die Bank sprengen müssen!

Gehaltsabrechnung Spanien

Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie einige häufig gestellte Fragen rund um die Gehaltsabrechnung in Spanien.

Wie ist die Verwaltung der Lohnsteuer in Spanien?

Wenn Sie in Spanien arbeiten, wird die Lohnsteuer zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer aufgeteilt. Der Arbeitgeber behält jedoch einen bestimmten Prozentsatz für diese Steuern auf das Gehalt seiner Angestellten ein. Die Lohnsummensteuer ist progressiv (abhängig von der Höhe des Einkommens).

Was ist die Lohnsummensteuer in Spanien?

Wie in den meisten Ländern setzt sich die spanische Lohnsteuer aus mehreren Elementen zusammen, mit denen Arbeitnehmer und staatliche Leistungen bezahlt werden. Es gibt einen Standardabzug auf der jährlichen Gehaltsabrechnung und weitere Abzüge, unter anderem für die Rentenversicherung und die Krankenversicherung.

Wann erfolgt die Gehaltszahlung in Spanien?

In der Regel erfolgt die Gehaltszahlung monatlich. Sie kann aber auch wöchentlich oder zweiwöchentlich erfolgen, je nach Arbeitsvertrag. Am besten ist es, den Zahlungstermin im Arbeitsvertrag festzulegen.

Wie stelle ich einen internationalen Mitarbeiter in Spanien ein?

Zunächst müssen sie eine NIE-Nummer erhalten. Danach müssen Sie ein Anmeldeformular beim Arbeitsamt ausfüllen. Der dritte Schritt ist die Anmeldung der Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung. Für Unternehmen, die ausländische Staatsangehörige einstellen, ist es wichtig zu wissen, wie sie mit der Lohnsteuer in Spanien umgehen müssen. Wenn Sie möchten, dass wir Ihnen dabei helfen. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir senden Ihnen ein Angebot zu.

Muss ich mein Unternehmen in Spanien registrieren lassen, um Mitarbeiter in Spanien zu beschäftigen?

Nein, Sie können auch in Spanien Mitarbeiter einstellen, indem Sie Ihr ausländisches Unternehmen bei der Sozialversicherungsanstalt anmelden. Wir können Sie dabei unterstützen.

Was ist die CCC-Nummer in Spanien?

Der Code ist eine Zahlenkombination aus elf Ziffern, die jedem Unternehmen zugewiesen wird, um Sozialversicherungszahlungen zu leisten. Die Allgemeine Sozialversicherungsanstalt (TGSS) verwendet diesen Code, um Arbeitgeber zu identifizieren.

Was ist die NIE-Nummer?

Die NIE-Nummer ist die spanische Steueridentifikationsnummer für Ausländer. Wenn Sie in Spanien ein Unternehmen gründen wollen, brauchen Sie sie.

Lohnbuchhaltung in Spanien

Müssen Sie als Arbeitnehmer am Ende des Jahres eine Steuererklärung abgeben?

Ja, der Name der jährlichen Einkommenserklärung für Arbeitnehmer ist ‚Declaración de Renta‘.

Kann ich jemanden in Spanien auf die Lohnliste setzen, ohne ihn als Arbeitnehmer zu registrieren?

Nein, wenn die Person, die Sie in Spanien einstellen möchten, als Selbständiger (Autonomo) tätig wird. Sie können sie einstellen, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuerabzüge und Verträge erforderlich sind. Allerdings müssen sie selbst Sozialversicherungsbeiträge und andere Autonomo-Steuern zahlen.

Brauche ich eine NIF, wenn ich Mitarbeiter in Spanien einstellen möchte?

Wenn Ihr Unternehmen in Spanien wirtschaftlich tätig ist, benötigen Sie eine NIF-Nummer, um Steuern zu erklären. Die NIF-Nummer (Número de Identificação Fiscal) für Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist in Spanien die Mehrwertsteuernummer. Das Dokument dient der Identifizierung gegenüber den Steuerbehörden. Die Nummer besteht aus einem Buchstaben und acht Ziffern. Früher wurde die NIF-Nummer als CIF-Nummer bezeichnet.

Was ist die SEPE?

Die SEPE ist die spanische öffentliche Arbeitsverwaltung. Es handelt sich um ein Politikpaket, das Strukturen, Maßnahmen und Aktionen zur Förderung der Beschäftigung im gesamten Staat umfasst.

Muss ich einen Arbeitsunfall melden, wenn er passiert ist?

Ja, wenn Sie jemanden in Spanien beschäftigen und es zu einem Arbeitsunfall kommt, müssen Sie den Arbeitsunfall über ein Online-Verfahren, das so genannte Sistema Delt@, melden.

Wie übermittle ich Sozialversicherungsdokumente an die Allgemeine Kasse der Sozialen Sicherheit in Spanien?

Die Übermittlung erfolgt über das RED Direct-Verfahren. Über dieses System müssen die Unternehmen ihren Verpflichtungen gegenüber der Sozialversicherung nachkommen.

Partner in der Lohnbuchhaltung in Spanien

Ein Wort von SpainDesk

Die Gehaltsabrechnung in Spanien ist ohne die Hilfe eines Experten ein schwieriges Feld. Ausländischen Unternehmen, die in Spanien eine Person auf der Gehaltsliste haben, wird empfohlen, sich professionell beraten zu lassen. Wir helfen ausländischen Unternehmen mit Sitz in Spanien bei der Lösung ihrer Probleme mit der Gehaltsabrechnung. Wir bieten einen kompletten Service vonFirmengründung und Steuererklärungen bis hin zur Einstellung von Mitarbeitern. Wenn Sie Informationen über die Lohn- und Gehaltsabrechnung in Spanien oder Lohn- und Gehaltsabrechnungsdienstleistungen suchen, dann kontaktieren Sie uns noch heute, um herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können.

Haftungsausschluss: Informationen auf dieser Seite können unvollständig oder veraltet sein. Die aufgeführten Informationen dürfen unter keinen Umständen als professionelle Rechtsberatung angesehen werden. Wir empfehlen dringend, einen Rechtsexperten zu Rate zu ziehen, wenn Sie nicht über umfassende Kenntnisse oder Erfahrungen im Umgang mit den in diesen Artikeln beschriebenen Verfahren verfügen.