Gründung eines Unternehmens in Spanien nach dem Brexit für britische Bürger

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wurde für Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bürger zu einem Augenöffner, als sie die verschiedenen Handelsschranken erkannten, die dieser Austritt mit sich bringen würde. Wenn Sie als britischer Staatsbürger in Spanien ein Unternehmen gründen möchten, sollten Sie die neuen Regeln und Vorschriften beachten, auf die Sie als Nicht-EU-Bürger stoßen werden. Es ist daher empfehlenswert, einen Anwalt zu beauftragen, der Ihnen bei den neuen Hindernissen in den Bereichen Steuern, Handel und Unternehmensgründung helfen kann. Dieser Artikel soll Informationen über die Änderungen für britische Privatpersonen liefern, die in Spanien ein Unternehmen gründen möchten.

Kann ich nach dem Brexit ein Unternehmen in Spanien gründen?

Sie können immer noch ein Unternehmen in Spanien gründen, da Sie keinen Wohnsitz haben müssen, um ein Unternehmen in Spanien zu gründen. Wenn Sie ein neues Unternehmen gründen möchten, können unsere zweisprachigen Anwälte für Gesellschaftsrecht Ihnen bei allem helfen. Mehr über unsere Dienstleistungen erfahren Sie auf unserer Firmengründung Seite. Daneben haben wir einen weiteren Artikel, der den gesamten Prozess der Gründung eines Unternehmens in Spanien erklärt.

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Welche neuen Anforderungen und Steuern gibt es nach dem Brexit in Spanien?

Ende Dezember 2020 wurden neue Zölle, Abgaben und Auflagen für britische Bürger eingeführt. Es ist wichtig, dass alle erforderlichen Standards für importierte oder exportierte Waren eingehalten werden und die internationalen rechtlichen und handelspolitischen Verpflichtungen erfüllt werden. Genau wie im Vereinigten Königreich werden diese neuen Maßnahmen dazu beitragen, illegale Aktivitäten und den Schmuggel von Produkten, einschließlich Lebensmitteln, Seuchenschutz und Sicherheitsprodukten für Spanien und die EU, zu verhindern.

Darüber hinaus wird der Zoll eine Erklärung abgeben, die den Regierungen dabei hilft, nach der Einfuhr oder vor der Ausfuhr eines jeden Produkts Informationen über dieses zu sammeln. Die Zollerklärung enthält Informationen über die Art der Waren, den Wert, die Versandart, die gezahlten Zölle oder Abgaben. Ebenso können für die Einfuhr von Waren wie Pflanzen, Tieren, Erzeugnissen tierischen Ursprungs, Agrar- und Lebensmittelprodukten, Arzneimitteln, Chemikalien, Alkohol, Tabak usw. verschiedene Kontrollen und Lizenzen erforderlich und anwendbar sein. Mehr über diese Richtlinien finden Sie hier.

Unternehmen sollten auch darauf achten, die zwischen britischen und EU-Unternehmen ausgetauschten persönlichen Daten zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung übereinstimmen.

Ein weiterer Punkt ist, dass, wenn Sie digitale Waren online an spanische Kunden verkaufen, diese entweder im spanischen Mehrwertsteuersystem oder in einem MOSS-System der EU erfasst werden sollten.

Unser Anwalt für Unternehmensrecht ist bereit, Sie bei den Formularen und Vorschriften zu unterstützen, die Sie durchlaufen müssen. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, und wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Situation.

Beliebte Unternehmen, die Sie in Spanien registrieren können

Das hängt von der Art des Unternehmens und den Aktivitäten ab, die Sie in Spanien aufnehmen möchten. Ausländische Investoren müssen entweder die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die sich in privater Hand befindet, die SL (Sociedad Limitada) oder die Aktiengesellschaft, die SA (Sociedad Anónima), registrieren lassen. Es gibt viele Unterschiede zwischen der S.L. und der S.A. Zum Beispiel erfordert die SL (Sociedad Limitada) eine Investition von 3.000 Euro und kann 1 bis 50 Partner haben, die Sociedad Anónima ein Minimum von 60.102 Euro und kann eine unbegrenzte Anzahl von Partnern haben. Beide haben unterschiedliche Aspekte, die sie für Einzelpersonen und Organisationen interessant machen.

Wir von SpainDesk können Ihnen finanzielle und rechtliche Unterstützung bieten und Sie bei der Gründung einer Gesellschaft sowie bei der Buchführung und Rechnungslegung begleiten. Kontaktieren Sie einen unserer Anwälte, um ein kostenloses Angebot zu erhalten.

Leben in Spanien nach dem Brexit

Wenn Sie ein Unternehmen in Spanien gründen und in Spanien leben möchten, müssen Sie ein Visum beantragen. Wenn Sie ein Unternehmen gründen, werden Sie höchstwahrscheinlich ein Geschäftsvisum oder ein Arbeitsvisum für Selbstständige beantragen. Wir empfehlen Ihnen, uns für eine Beratung mit unserem Anwalt für Einwanderungsrecht zu kontaktieren. Wenn Sie außerdem bereit sind, etwa 500.000€ in die spanische Wirtschaft zu investieren, einschließlich Immobilien oder qualifizierte Finanzinvestitionen, können Sie ein Goldenes Visum in Spanien beantragen. Mit einer Arbeitserlaubnis können Sie und Ihre Familienangehörigen sich auch in Spanien aufhalten. Sie können auch das Beckham-Gesetz in Anspruch nehmen, um in Spanien zu leben, allerdings als Nicht-Resident.

Leben in Spanien mit dem Beckham-Gesetz

Personen, die in Spanien arbeiten werden, können auch die Beckham-Regel anwenden, wenn sie qualifiziert sind. Sie erlaubt es Ihnen, in Spanien zu leben, aber als Nicht-Resident. Im Gegensatz zu den progressiven Steuersätzen, die für in Spanien ansässige Personen gelten, ist diese Option mit einer einzigartigen Steuerregelung zu einem festen Satz von 24 Prozent Ihres spanischen Arbeitseinkommens verbunden. Wir können Ihnen bei der Beantragung der Beckham-Regelung helfen, uns um Ihre Steuererklärungen kümmern und Ihnen praktische Ratschläge geben.

Leben in Spanien für Ex-Pats, die vor dem Brexit kamen

Britische Ex-Pats, die bereits vor dem Brexit in Spanien lebten, können sich bei der Einwanderungsbehörde (Ausländerbehörde) als Resident in Spanien registrieren lassen. Als Einwohner haben Sie Anspruch auf medizinische Versorgung, einen Führerschein und andere Vergünstigungen für Einwohner. Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, können Ihnen unsere Anwälte helfen.

Leben in Spanien für Ex-Pats, die nach dem Brexit gekommen sind

Britische Ex-Pats, die nach dem Brexit nach Spanien ziehen wollen, müssen die normalen spanischen Einwanderungsbedingungen für Länder außerhalb des Schengen-Raums erfüllen. Das bedeutet auch, dass für britische Staatsangehörige, die Spanien besuchen möchten, die folgende Regel gilt: Sie können sich 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten. Genau wie die spanischen Einwanderungsbestimmungen gilt diese Regel auch für Länder außerhalb der EU. Wenn Sie mehr über das Leben in Spanien für britische Staatsangehörige wissen möchten, empfehlen wir Ihnen die offiziellen Informationen der britischen Regierung.

Haftungsausschluss: Die Informationen auf dieser Seite können unvollständig oder veraltet sein. Die aufgeführten Informationen sollten unter keinen Umständen als professionelle Rechtsberatung angesehen werden. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich von einem Rechtsexperten beraten zu lassen, wenn Sie nicht über umfassende Kenntnisse oder Erfahrungen im Umgang mit den in diesen Artikeln beschriebenen Verfahren verfügen.

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