Mehrwertsteuer Spanien: Sätze, Arten, Bedeutung, Fälligkeiten und FAQ

Der Mehrwertsteuersatz in Spanien beträgt 21 %. Die Mehrwertsteuer steht für „Value added tax“ und ist eine Steuer in Spanien, die beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen gezahlt werden muss. In Spanien wird die Mehrwertsteuer IVA genannt, was für (Impuesto sobre el valor añadido) steht.

In diesem Artikel finden Sie weitere Informationen über die spanische Mehrwertsteuer. Dies ist von Vorteil für Personen, die nach Spanien ziehen oder ein Unternehmen in Spanien gründen. Es werden Themen wie die Bedeutung der Mehrwertsteuer, die verschiedenen Arten von Mehrwertsteuersätzen, wo und wann die Mehrwertsteuer eingereicht werden muss, die Mehrwertsteuernummer, die Mehrwertsteuererklärungen, die Mehrwertsteuerbefreiung und vieles mehr besprochen.

Arten der spanischen Mehrwertsteuersätze

In Spanien gibt es vier verschiedene Mehrwertsteuersätze. Die reguläre Mehrwertsteuer (21%), die ermäßigte Mehrwertsteuer (10%), die stark ermäßigte Mehrwertsteuer (4%) und die Null-Mehrwertsteuer (0%).

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Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Spanien (21% IVA)

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Spanien beträgt 21 % und wird auf regelmäßige Lieferungen von Waren und Dienstleistungen angewandt. Er ist der häufigste Satz. Der reguläre spanische Mehrwertsteuersatz gilt unter anderem für folgende Produkte:

  • Bekleidung und Schuhe
  • Möbel
  • Petroleumprodukte und Fahrzeuge
  • Alkoholische Getränke und Erfrischungsgetränke
  • Elektronik
  • und viele andere

Mehrwertsteuersätze in Spanien

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Spanien (10% IVA)

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Spanien beträgt 10%. Er wird auf Produkte und Dienstleistungen angewandt, die als lebensnotwendig oder kulturell begünstigt gelten. Zum Beispiel gilt der ermäßigte Satz für:

  • Landwirtschaftliche Lieferungen
  • Landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Schnittblumen und Pflanzen für die Lebensmittelproduktion
  • Kulturelle oder sportliche Dienstleistungen
  • Mineralwasser, Limonade und Fruchtsaft
  • Medizinische Erzeugnisse für tierärztliche Zwecke
  • Servietten
  • Tampons und Slipeinlagen
  • Kondome und andere nichtmedizinische Verhütungsmittel
  • Personenbeförderung
  • Hotel- und Restaurantdienstleistungen
  • Bestimmte gedruckte Bücher, Zeitungen und Zeitschriften
  • Normale Bauarbeiten
  • Kulturelle Veranstaltungen oder touristische Dienstleistungen werden von Hotels, Restaurants oder Cafés angeboten.
  • Eintrittskarten für Museen, Parks, Denkmäler, Shows
  • Kunstwerke

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Der stark ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Spanien (4% IVA)

Der stark ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Spanien beträgt 4 %. Er wird auf noch mehr Grundbedürfnisse angewandt, wie z.B.:

  • Brotbackmehl
  • Milch, Käse und Eier
  • Früchte, Gemüse
  • Knollen
  • Getreide
  • Pharmazeutische Erzeugnisse und Arzneimittel für den menschlichen Gebrauch
  • Soziale Dienstleistungen, z. B. Bauarbeiten im sozialen Wohnungsbau
  • Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, die keine Werbung enthalten
  • Häusliche Pflegedienste

Ermäßigte Mehrwertsteuersätze

Null Mehrwertsteuersatz in Spanien (0% IVA)

Einige Produkte werden in Spanien überhaupt nicht mit Mehrwertsteuer belastet. Das sind jedoch nicht viele. Produkte mit Null-Mehrwertsteuersatz sind in der Kategorie:

  • Goldmünzen, Barren und Barren
  • Innergemeinschaftlicher und internationaler Transport

Mehrwertsteuerausnahmen für Regionen

In einigen Regionen Spaniens gelten andere Mehrwertsteuervorschriften als die oben genannten. Diese Regionen sind:

  • Die Kanarischen Inseln
  • Ceuta und Melilla

Die Balearen gelten als spanisches Territorium, für sie gilt der normale IVA-Satz.

Der Mehrwertsteuersatz auf den Kanarischen Inseln

Die Kanarischen Inseln sind ein spanisches Territorium im Atlantischen Ozean. Die Mehrwertsteuer auf den Kanarischen Inseln wird als Allgemeine Indirekte Steuer der Kanaren (IGIC) bezeichnet. Der reguläre IGIC-Satz beträgt 7 %, und die anderen IGIC-Sätze sind 0 %, 3 %, 9,5 %, 15 % und 20 %.

Das bedeutet, dass Sie im Allgemeinen weniger Mehrwertsteuer zahlen müssen, wenn Sie Waren aus anderen Ländern auf die Kanarischen Inseln einführen. Außerdem müssen Sie, wenn Sie dort etwas kaufen, weniger Steuern zahlen, als wenn Sie es irgendwo anders in Spanien kaufen würden.

Mehrwertsteuer in Ceuta und Melilla

In Ceuta und Melilla wird anstelle der Mehrwertsteuer eine Umsatzsteuer erhoben. Die Umsatzsteuer heißt IPSI (Impuesto sobre la Producción, los Servicios y la Importación oder Steuer auf Produktion, Dienstleistungen und Einfuhren). Der Standardsatz liegt zwischen 0,5 % und 10 %. Die Gebühr für die Einfuhr von Yachten beträgt zum Beispiel 10 %.

Spanische Mehrwertsteuernummer

Fristen für die Zahlung der Mehrwertsteuer in Spanien

Unternehmen mit einer spanischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer müssen in regelmäßigen Abständen Berichte über die von ihnen verkauften und die von ihnen erworbenen Leistungen abgeben. Die Mehrwertsteuererklärung wird monatlich oder vierteljährlich abgegeben. In der Regel ist der Berichtszeitraum in Spanien vierteljährlich. Sie müssen dem spanischen Finanzamt die Informationen bis zum 20. des Monats nach Quartalsende übermitteln.

Neben der vierteljährlichen MwSt.-Erklärung müssen Sie in Spanien auch eine jährliche IVA-Erklärung bis Ende Januar jeden Jahres abgeben. Den Kalender mit den Fälligkeitsdaten finden Sie auf der Website der spanischen Steuerbehörden:

Ausnahmen für die Abgabe der Mehrwertsteuererklärung

Die Termine für die Abgabe der Mehrwertsteuererklärung werden zwar von der örtlichen Steuerbehörde festgelegt, bei der Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer registriert haben, aber es gibt einige allgemeine nationale Richtlinien. Diese sind:

  • Beträgt der Gesamtbetrag der Waren oder Dienstleistungen mehr als 6 Mio. € pro Jahr, müssen Sie die Mehrwertsteuererklärung monatlich abgeben.
  • Wenn der Gesamtbetrag der Inlandsverkäufe im Jahr unter 35.000 € und der Gesamtbetrag der innergemeinschaftlichen Lieferungen von Waren und Dienstleistungen im Jahr unter 15.000 € liegt, können Sie Ihre MwSt. jährlich einreichen

Mehrwertsteuer Spanien

Mehrwertsteuerregistrierung für Unternehmen

Wenn Sie ein neues Unternehmen in Spanien gründen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, Ihr Unternehmen für die Mehrwertsteuer zu registrieren. Ihre spanische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist dieselbe wie Ihre NIF-Nummer.

Um diese Nummer zu erhalten, müssen Sie sich an ein spanisches Finanzamt wenden. Die Beantragung einer spanischen MwSt.-Registrierung kann kompliziert sein, weshalb es ratsam ist, einen Anwalt für Unternehmensrecht hinzuzuziehen, der Ihnen bei der ordnungsgemäßen Einrichtung Ihres Unternehmens hilft.

Wenn Sie sich für eine Mehrwertsteuernummer registrieren lassen, werden Sie in das MIAS-System (Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem) aufgenommen.

Die Mehrwertsteuernummer

Die spanischen Mehrwertsteuernummern (IVA-Nummern oder NIF-VAT-Nummern) werden als ES + NIF-Nummer gebildet. Ein Beispiel für eine NIF-VAT-Nummer ist ESB73475571.

Die erste Ziffer der NIF-VAT-Nummer ist immer ein ES, das für Espanol steht. Der dritte Buchstabe steht für die Art der Wirtschaftseinheit. Die folgenden 7 Ziffern sind die ID Ihres in Spanien für Mehrwertsteuerzwecke registrierten Unternehmens, und ein letztes Zeichen ist eine Kontrollnummer.

Die Beantragung der spanischen NIF-Nummer ist notwendig, um eine NIF-VAT-Nummer zu erhalten.

Wann brauchen Sie als Unternehmen eine Mehrwertsteuernummer?

Es gibt einige Regeln, wann Sie eine spanische Umsatzsteuerregistrierung benötigen. Wenn Sie zum Beispiel häufig Autos kaufen und verkaufen, brauchen Sie sie. Andere Szenarien, in denen Sie eine Mehrwertsteuerregistrierung benötigen, sind:

  • Wenn Sie regelmäßig Produkte und Dienstleistungen an Personen in Spanien verkaufen
  • Wenn Sie Arbeiten für mehr als einen Kunden ausführen
  • Wenn Sie von Spanien aus Waren in andere EU-Länder verkaufen
  • Import von Waren aus anderen Ländern
  • Organisation von Live-Veranstaltungen, Konferenzen und anderen Aktivitäten in Spanien
  • Wenn Sie Produkte über das Internet nach Spanien verkaufen
  • Wenn Sie Waren in einem Lager in Spanien als Vorrat für den Wiederverkauf halten
  • Wenn Sie ein kommerzielles Interesse haben und versuchen, einen Gewinn zu erzielen
  • Wenn Sie in Ihr Unternehmen investieren, zum Beispiel in Personal oder Lagerbestände
  • Wenn Sie mehr als eine symbolische Gebühr verlangen

Spanische Mehrwertsteuersätze

Erfassung von Rechnungen mit Mehrwertsteuer

Damit Sie Ihre Mehrwertsteuererklärungen richtig machen können. Es ist wichtig, dass Sie wissen, wie viel Mehrwertsteuer gezahlt wurde. Vergewissern Sie sich, dass Sie bei Ihren Verwaltungsarbeiten Folgendes erfassen

  • Fordern Sie von Ihren Lieferanten eine Rechnung an und bewahren Sie diese auf, um die gezahlte Mehrwertsteuer abziehen zu können.
  • Bewahren Sie für jeden Einkauf eine Quittung auf.
  • Bewahren Sie die Rechnungen auf, die Sie an Ihre Kunden geschickt haben.
  • Bewahren Sie eine Kopie aller Rechnungen und Quittungen für den Fall auf, dass das Finanzamt weitere Informationen benötigt oder Sie prüfen möchte.
  • Bewahren Sie die spanische Mehrwertsteuernummer auf, die Sie von Ihren Lieferanten erhalten haben.

Es ist wichtig, den Überblick über Ihre Rechnungen zu behalten, da Sie die Mehrwertsteuer, die Sie für Ihre Einkäufe zahlen, abziehen und die Mehrwertsteuer für Ihre Verkäufe hinzurechnen müssen. Dies ist eine Anforderung des spanischen Mehrwertsteuergesetzes. Die spanischen Behörden führen manchmal Betriebsprüfungen durch. Wenn Sie Ihre Rechnungen nicht ordnungsgemäß aufbewahren, kann es sein, dass Sie mit einer Geldstrafe belegt werden oder mehr Steuern zahlen müssen, als Sie sollten.

Spanischer Mehrwertsteuersatz

Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie einige häufig gestellte Fragen zur Mehrwertsteuer in Spanien.

Wie viel Mehrwertsteuer muss ich ausweisen?

Sie müssen die Mehrwertsteuer auf der Grundlage Ihres regionalen Mehrwertsteuersatzes in Ihre Preise einrechnen. Sie können von Ihren Kunden nicht verlangen, dass sie mehr als den offiziellen Preis mit eingeschlossener Steuer zahlen. Ist mein Unternehmen von der Mehrwertsteuer befreit?

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Wann müssen Sie in Spanien Mehrwertsteuer berechnen?

Nach spanischem Recht müssen Sie die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen, wenn Sie Produkte verkaufen oder Dienstleistungen erbringen. Auf der Rechnung, die Sie Ihren Kunden schicken, müssen Sie die Mehrwertsteuersätze angeben, die für die Waren oder Dienstleistungen gelten.

Wie hoch ist der Schwellenwert für die Mehrwertsteuer in Spanien?

Es gibt keinen Schwellenwert für die Registrierung von Unternehmern in Spanien; vor Beginn der steuerpflichtigen Umsätze ist eine Mehrwertsteuernummer erforderlich. Sowohl gebietsansässige als auch gebietsfremde Unternehmen müssen sich für eine Mehrwertsteuernummer registrieren lassen, bevor sie eine Geschäftstätigkeit aufnehmen. Mit unseren Dienstleistungen für Firmengründungen in Spanien können Sie Ihr Unternehmen problemlos registrieren lassen.

Wo zahlen Sie die Mehrwertsteuer in Spanien?

Sie zahlen Ihre Mehrwertsteuer beim spanischen Finanzamt, der Agencia Tributaria (Agencia del impuesto de sociedades). Sie können sich online anmelden und die Mehrwertsteuer für Ihr Unternehmen auf deren Website bezahlen. Sie können auch per Banküberweisung oder an einem spanischen Bankschalter zahlen.

Wie zahle ich die Mehrwertsteuer in Spanien?

Sie müssen die Mehrwertsteuer über ein spanisches Bankkonto zahlen. Das liegt daran, dass die spanischen Behörden keine ausländischen Bankkonten akzeptieren. Wenn Sie eine Privatperson sind, darf nur ein spanisches Bankkonto für Transaktionen mit dem Finanzamt oder den Behörden in Spanien verwendet werden. Der Name auf Ihrem Bankkonto muss mit dem Namen des Unternehmens übereinstimmen, für das Sie zahlen.

Wenn Sie ein Geschäftskonto in Spanien eröffnen wollen, ist es ratsam, sich an eine beliebte Bank für ausländische Unternehmen in Spanien zu wenden.

Welche Mehrwertsteuer-Strafzahlungen gibt es in Spanien?

Die Strafen werden mit einem Prozentsatz der geschuldeten Mehrwertsteuer multipliziert (sogenannte „Aufschläge“). Die Zuschläge können ein Prozentsatz der geschuldeten Steuer oder ein Vielfaches davon sein.

Die sechs Aufschläge in Spanien sind:

  • 5% der geschuldeten Mehrwertsteuer wird innerhalb von 3 Monaten nach dem Fälligkeitsdatum fällig.
  • 10% bei Zahlung zwischen 3 und 6 Monaten nach dem Fälligkeitsdatum.
  • 15% bei Zahlung zwischen 6 und 12 Monaten nach dem Fälligkeitsdatum.
  • 20% bei Zahlung nach 12 Monaten nach dem Fälligkeitsdatum.

Wenn Sie die Beträge innerhalb der in dem Schreiben mit den Sanktionen genannten Frist zahlen, können Sie diese um 25 % reduzieren.

Strafen wie Bußgelder und Gefängnisstrafen können von den Behörden verhängt werden, insbesondere wenn die Korrekturen durch eine Untersuchung oder eine Mehrwertsteuerprüfung ausgelöst werden.

Gibt es eine Mehrwertsteuererstattung für Reisende in Spanien?

Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger in Spanien unterwegs sind, können Sie in den Geschäften, in denen Sie Ihre Einkäufe tätigen, das Ausfüllen eines Tax-Free-Formulars beantragen. Innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf müssen Sie das Formular dann vom spanischen Zoll bestätigen lassen.

Das digitale Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer (DIVA) verkürzt die Zeit, die für die Validierung Ihrer Steuererklärung benötigt wird. Bitten Sie einfach die Unternehmen, die diesen Service anbieten, um ein DIVA-Formular und reichen Sie es selbst an einem der großen spanischen Häfen oder Flughäfen mit automatisierten Terminals ein.

Welche anderen Arten von Umsatzsteuer gibt es in Spanien?

Neben der Mehrwertsteuer gibt es in Spanien mehrere Arten von Umsatzsteuer, die den Unternehmen auferlegt werden. Dazu gehören:

Impuesto sobre las Transmisiones Patrimoniales Onerosas (ITPO): Die ITPO-Umsatzsteuer wird beim Verkauf von Immobilien und Verkehrsmitteln für einen Wert zwischen 2.000 und 50.000 € erhoben.

Impuesto sobre las Sucesiones y Donaciones (ISD): Die ISD-Umsatzsteuer wird erhoben, wenn Sie Eigentum erben oder verschenken und gilt für alle Nachlässe über 10.000 €.

Impuesto por la Actividad Económica (IAE): Die IAE-Umsatzsteuer ist das Äquivalent zur Gewerbesteuer in Spanien und muss von allen im Handelsregister (Registro Mercantil) eingetragenen Unternehmen entrichtet werden.

Impuesto sobre el Juego (IJU): Die IJU-Umsatzsteuer wird auf jeden Kauf von Produkten im Zusammenhang mit Glücksspielen erhoben.

Impuesto sobre el Incremento del Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana (IIVTNU): Die IIVTNU-Umsatzsteuer ist eine Bodenwertsteuer, die erhoben wird, wenn der Grundstückswert steigt.

Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI): Die IBI ist das Äquivalent zur Grundsteuer und ist von den Eigentümern von Gebäuden zu zahlen, obwohl sie auch von Mietern gezahlt werden kann.

Impuesto Sobre Vehículos de Tracción Mecánica (ITV): Die ITV wird bei der Zulassung eines Autos oder Motorrads erhoben.

Tasas y otros Ingresos (TIO): Die TIO wird bei der Beantragung von Gewerbe-, Fahrzeug- oder Gesundheitsbescheinigungen erhoben.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Steuern, mit denen Sie in Spanien rechnen müssen. Wenn Sie mehr Unterstützung für Ihre Situation wünschen, kontaktieren Sie uns bitte unter info@spaindesk.com.

Wo finde ich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern von in Spanien registrierten Unternehmen?

Unternehmen müssen eine Mehrwertsteuernummer beantragen, um in Spanien tätig zu werden. Diese wird von der spanischen „Agencia Tributaria“ vergeben. Sie können diese Mehrwertsteuernummern in der offiziellen Handelsrichtlinie (RMC) finden. Wenn Sie eine Firma finden möchten, können Sie auch einen Blick in den Spanien Firmenregister Leitfaden werfen, wo wir alles über die Mehrwertsteuerrichtlinie erklären.

Wie heißt die Mehrwertsteuer in Spanien?

Die Mehrwertsteuer wird in Spanien IVA genannt, kurz für „impuesto sobre el valor añadido“. Die spanische Mehrwertsteuer wird manchmal auch „impuesto al valor agregado“, „impuesto sobre el valor menorado y el valor añadido“ und „impuesto sobre el valor añadido“ genannt.

Hilfe bei Ihrer Mehrwertsteuererklärung in Spanien

Neben der Unternehmensgründung in Spanien können unsere Steuerberater Ihnen auch bei Ihrer Umsatzsteuererklärung helfen. Wir sind stolz darauf, Ihnen für Ihre rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen in Spanien eine Lösung aus einer Hand zu bieten. Wir kümmern uns um Ihre (IVA)-Formulare, Mehrwertsteuerrückerstattungsformulare und andere Steuerangelegenheiten in Spanien. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, indem Sie uns eine E-Mail an info@spaindesk.com schicken.

Haftungsausschluss: Informationen auf dieser Seite können unvollständig oder veraltet sein. Die aufgeführten Informationen dürfen unter keinen Umständen als professionelle Rechtsberatung angesehen werden. Wir empfehlen dringend, einen Rechtsexperten zu Rate zu ziehen, wenn Sie nicht über umfassende Kenntnisse oder Erfahrungen im Umgang mit den in diesen Artikeln beschriebenen Verfahren verfügen.

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