Modelo 720: Bedeutung, Fälligkeitsdatum, Rate und Strafen

Als in Spanien ansässiger Steuerpflichtiger müssen Sie das Formular Modelo 720 verwenden, um Ihre Finanzbeteiligungen im Ausland zu melden, wenn der Gesamtwert aller angegebenen ausländischen Vermögenswerte, an denen Sie beteiligt sind, die festgelegte Meldeschwelle überschreitet. Das Formular enthält drei Meldekategorien, darunter Bankkonten, Anlagen und Immobilien.

Das Modelo 720 soll den Steuerbehörden helfen, Informationen über die Höhe bestimmter Arten von Vermögenswerten zu erhalten, die von in Spanien ansässigen Personen außerhalb Spaniens gehalten werden. Auch Informationen über Einkommen, Versicherungen, Wertpapiere oder Rechte, die im Ausland erworben wurden, sind ein wesentlicher Bestandteil der Erklärung. Das Modelo 720 ist ein wichtiges Dokument im spanischen Steuersystem. Hier finden Sie einen Überblick über seine Bedeutung, Fälligkeit, den Steuersatz und die damit verbundenen Strafen.

Wer sollte das Formular Modelo 720 verwenden?

Die Verpflichtung, das Formular 720 einzureichen und alle im Ausland ansässigen Finanzinstitute zu erklären, obliegt den Eigentümern, Begünstigten und Vertretern, seien es natürliche Personen oder Unternehmen mit Verfügungsrechten oder vollem Eigentum. In Spanien ansässige Steuerpflichtige sind gesetzlich verpflichtet, das Steuerformular 720 auszufüllen und den zuständigen Steuerbehörden ihre steuerlichen Aktivitäten in anderen Ländern mitzuteilen.

Nach Angaben des spanischen Finanzamts gilt Modelo 720 für alle in Spanien ansässigen Personen und juristischen Personen, die zu irgendeinem Zeitpunkt des Jahres ausländische Vermögenswerte im Wert von 50.000 € oder mehr besaßen. Sie müssen in Modelo 720 alle angegebenen ausländischen Beteiligungen melden, unabhängig davon, ob ein Teil oder die Gesamtheit der ausländischen Beteiligungen vor Ende des Jahres verkauft wurde.

Der Schwellenwert von 50.000 € richtet sich nach dem Anschaffungswert des Wirtschaftsguts. Bei ausländischen Vermögenswerten, die als Schenkung oder Erbschaft erworben wurden, gilt als Anschaffungswert der Marktwert zum Zeitpunkt des Erhalts der Vermögenswerte.

Die im Modelo 720 einzureichenden Komponenten umfassen auch Werte wie:

  • Häuser
  • Anteile, Aktien und Anleihen
  • Trusts
  • Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • Kryptowährungen
  • Pensionsfonds

Privatpersonen, die bereits in der Vergangenheit die Steuererklärung Modelo 720 eingereicht haben, müssen diese erneut einreichen, wenn der Wert eines bestehenden Vermögenswertes um mehr als 20.000 Euro gestiegen ist oder Sie mit neuen Vermögenswerten gehandelt haben.

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Kann ich das Modelo 720 elektronisch einreichen?

Das Formular 720 wird elektronisch bei der spanischen Steuerbehörde eingereicht, Sie können es also nicht persönlich abgeben. Der Steuerpflichtige muss über einen Ausweis mit digitaler Signatur verfügen (elektronischer Ausweis oder elektronisches Zertifikat). Die Einreichung des Modelo 720 durch Fachleute garantiert mehr Sicherheit.

Verfügt der Steuerpflichtige nicht über eine elektronische Signatur, muss die mit der Einreichung beauftragte Person befugt sein, die Erklärung im Namen Dritter abzugeben. Folglich kann nur ein eingetragener Mitarbeiter des Finanzamts oder ein Rechtsanwalt das Formular in Ihrem Namen einreichen.

Was ist der Stichtag für die Einreichung des Formulars Modelo 720?

Das Steuerformular muss bis zum 31. März eines jeden Jahres eingereicht werden. Sie können es auch nach dieser Frist einreichen, müssen dann aber eine Strafe zahlen.

Gibt es Strafen für die Nichtanmeldung ausländischer Einkünfte?

Bei Nichteinhaltung des Modelo 720 werden erhebliche Geldstrafen verhängt, die bei 5.000 € beginnen und bis zu sechsstellige Beträge erreichen können. Daher müssen Berater und Steuerpflichtige bei der Einhaltung des Modelo 720 und bei der Bearbeitung von Anfragen und Meldungen große Sorgfalt walten lassen.

Holen Sie sich Rat für das Ausfüllen Ihres Modelo 720

Die Besteuerung von Einkünften und allen Gewinnen aus ausländischen Beteiligungen kann komplex sein. Wir von SpainDesk helfen unseren Kunden dabei, die Vorschriften einzuhalten, insbesondere in Bezug auf Fragen des Wohnsitzes und der Steuerpflicht.

Die Bedeutung der Einreichung des Modelo 720 für in Spanien ansässige Personen kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. In diesem Zusammenhang ist die ordnungsgemäße Führung von Aufzeichnungen über alle ausländischen Beteiligungen entscheidend für die Minimierung des Zeitaufwands, des Ärgers und der potenziellen Kosten für das Ausfüllen dieses Formulars. Nach spanischem Steuerrecht können Fehler oder Auslassungen, selbst wenn sie versehentlich sind, zu Strafen führen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie das Formular korrekt ausfüllen und anschließend rechtzeitig einreichen.

Als spanischer Steuerzahler möchten Sie die Vorteile bestehender Abkommen und Steuergesetze nutzen, um die Doppelbesteuerung im Zusammenhang mit ausländischen Vermögenswerten zu vermeiden. Wir empfehlen Ihnen dringend, einen professionellen Steuerberater zu konsultieren, vor allem, wenn Sie mit dem bestehenden Steuersystem nicht sehr vertraut sind. Wir können Ihnen helfen, füllen Sie einfach das Kontaktformular aus und wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Haftungsausschluss: Informationen auf dieser Seite können unvollständig oder veraltet sein. Die aufgeführten Informationen dürfen unter keinen Umständen als professionelle Rechtsberatung angesehen werden. Wir empfehlen dringend, einen Rechtsexperten zu Rate zu ziehen, wenn Sie nicht über umfassende Kenntnisse oder Erfahrungen im Umgang mit den in diesen Artikeln beschriebenen Verfahren verfügen.

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