Restrukturierung und Konkursberatung in Spanien

Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung in der Abwicklung von Unternehmen, die in eine Schieflage geraten sind, sowie von unbesicherten Gläubigern, besicherten Kreditgebern, Treuhändern, Anleihegläubigern und anderen Beteiligten in einer Vielzahl von Unternehmenssituationen.

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    SpainDesk berät Sie bei der Umstrukturierung von Schulden, ist Experte in Insolvenzverfahren und unterstützt Gläubiger und Kreditgeber bei Sanierungsbemühungen.

    Wir optimieren den Geschäftsbetrieb, indem wir relevante finanzielle Erwägungen und steuerliche Fragen bewerten und gleichzeitig einen Rahmen schaffen, der zukünftige betriebliche und steuerliche Effizienz ermöglicht.

    Außergerichtliche Umstrukturierung von gewerblichen Verbindlichkeiten

    • Wir analysieren die Situation Ihres Unternehmens und beraten Sie hinsichtlich der Möglichkeit, Vereinbarungen mit Ihren Gläubigern zu treffen, ohne die Eröffnung des Konkurses zu beantragen.
    • Wir unterstützen die Verhandlungen mit den Gläubigern, um Zahlungsvereinbarungen mit Abzug und Stundung oder beidem zu erreichen.

    Konkursrecht

    • Unsere Fachleute intervenieren als Verwalter bei vielen Konkursen oder alten Konkursen und Zahlungsaussetzungen.
    • Wir haben ein starkes externes Team von Wirtschaftsprüfern und Ökonomen, die eng mit uns zusammenarbeiten.

    Wir unterstützen Unternehmen dabei, kurzfristige Überlebenspläne zu entwickeln, um langfristige strategische Ziele zu erreichen

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    Vom Start-up bis zum Unternehmen und allem, was dazwischen liegt.

    Häufig gestellte Fragen zu Restrukturierung und Konkurs in Spanien

    Nein, es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen.

    Wenn der Versicherte die erste Prämie nicht zahlt, kann der Versicherer die Zahlung verlangen oder den Vertrag kündigen. Angenommen, sie zahlen die begleitenden Prämien nicht. In diesem Fall wird der Versicherungsschutz nach einem Monat ausgesetzt und die Wirkungen des Vertrags werden ausgesetzt, wenn der Versicherer die Nichtzahlung nachweist.

    Es gibt keine unmittelbare Verbindung oder Beziehung zwischen dem Versicherten und dem Rückversicherer.

    Der Versicherer ist ausschließlich dem Versicherten gegenüber verantwortlich. Der Rückversicherungsvertrag muss im Einvernehmen mit beiden Parteien abgeschlossen werden.

    Gemäß dem „Consorcio de Compensación de Seguros“ (CCS), der die Liquidation des Versicherers akzeptiert und einen Prozess der „Übernahme von Krediten von Gläubigern durch den Versicherungsvertrag“ eröffnet. Mit den Mitteln der CCS wird der Kredit dem insolventen Versicherer zugeteilt. Rückversicherer: Der Versicherte hat einen einzigartigen Bedarf an dem Guthaben auf dem Konto des Versicherers bei der rückversicherten Liquidation.

    Sie würden als weiterer gewöhnlicher Gläubiger in das Liquidationsverfahren eintreten. Die Rückversicherer müssten mit ihrem Kredit in das Liquidationsverfahren eintreten, und zwar mit dem gewöhnlichen Rating, das mit diesem Kredit verbunden ist, und ohne besondere Priorität.

    Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Unternehmen in Spanien in Konkurs geht oder Insolvenz anmeldet, ist gering.

    Ja, dies unterliegt den Richtlinien der spanischen Regierung und der Aufsicht der Versicherungsgesellschaften.

    Wir helfen Ihnen gerne mit rechtlichen, finanziellen und geschäftlichen Dienstleistungen in Spanien!