Beckham Law Spain für Expats: Nutzen, Bedingungen, Einreichung

Das Beckham-Gesetz schafft Möglichkeiten für Expats, Geld zu sparen. Es ist auch als „Special Expats‘ Tax Regime“ („SETR“) oder „Régimen Especial para Trabajadores Desplazados“ bekannt. Wenn Sie die Regeln für die Inanspruchnahme dieses Gesetzes kennen, können Sie bei der Steuererklärung mehr Geld in der Tasche behalten. In diesem Artikel erfahren Sie, worum es sich dabei handelt, welche Bedingungen gelten und wie Sie eine Steuererklärung nach diesen Richtlinien einreichen können.

Was ist das Beckham-Gesetz in Spanien?

Das Königliche Dekret 687/2005, im Volksmund als Beckham-Gesetz bekannt, ist eine spezielle Steuerregelung für Ausländer. Es ermöglicht Ausländern, die von den zuständigen spanischen Steuerbehörden anerkannt werden, einen Pauschalsteuersatz von 24 % für im Lande erwirtschaftete Einkünfte zu zahlen.

Expats, die unter diese Regelung fallen, werden nicht als Steuerinländer behandelt, deren weltweites Einkommen mit einem progressiven Steuersatz von 19 % bis 45 % besteuert wird.

Wenn man nach Spanien zieht, um dort zu arbeiten, wird man normalerweise zum Steuerinländer und unterliegt dem normalen Steuersatz für spanische Staatsbürger. Nach dem Beckham-Gesetz werden Sie jedoch nicht mehr mit dem Steuersatz für Gebietsansässige besteuert, sondern mit dem Steuersatz für Nichtgebietsansässige.

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Beckham Law Spain

Arten von Wohnsitzen in Spanien

Um besser zu verstehen, was das Beckham-Gesetz bedeutet, diskutieren wir die verschiedenen Arten von Wohnsitzen und Steuern für ausländische Arbeitnehmer in Spanien.

Residenten in Spanien

Ein Einwohner in Spanien ist jemand, der dauerhaft in Spanien lebt. Das bedeutet, dass sich ihre Hauptinteressen im Land befinden und nicht außerhalb des Landes.

Wie bereits erwähnt, gibt es mehrere Bedingungen, die dazu führen können, dass jemand zum Steuerinländer wird und somit dem Pauschalsatz für spanische Einwohner unterliegt:

  • Sie leben mehr als 183 Tage während des Steuerjahres (das vom 1. Januar bis zum 31. Dezember läuft) in Spanien.
  • Sie leben weniger als 183 Tage in Spanien, aber Ihr Ehegatte und Ihre Kinder oder die von Ihnen gesetzlich abhängigen Personen halten sich während des Steuerjahres mindestens 183 Tage außerhalb Spaniens auf. Wenn Sie sich mehr als 183 Tage in Spanien aufhalten, dies aber bei Ihren Familienangehörigen nicht der Fall ist, sind Sie steuerlich gesehen ein Resident.
  • Ihr wirtschaftlicher Schwerpunkt befindet sich in Spanien. Das bedeutet, dass der Hauptteil Ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten und Interessen in Spanien ausgeübt wird, unabhängig von Ihrer physischen Anwesenheit oder Tätigkeit im Ausland.

Normale steuerliche Auswirkungen für in Spanien ansässige Personen

In Spanien ansässige Personen unterliegen den gleichen spanischen Einkommenssteuern wie spanische Staatsbürger. Diese Steuer ist bekannt als die spanische Einkommenssteuer (PIT) oder Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas (IRPF).

Diese Steuer wird auf alle Einkünfte und Kapitalerträge erhoben, unabhängig davon, ob sie aus dem Ausland oder aus dem Inland stammen. Es handelt sich um eine progressive Steuer auf Einkommen und Kapitalerträge mit einer Steuerklasse, die bei 19 % beginnt und bis zum Spitzengrenzsatz von 47 % reicht.

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Nicht-Residenten in Spanien

Ein Nicht-Resident in Spanien ist eine Person, die nicht in Spanien ansässig ist. Das Gesetz besagt, dass man als Nicht-Resident in Spanien gilt, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

  1. Sie leben mehr als 183 Tage während des Steuerjahres (das vom 1. Januar bis zum 31. Dezember läuft) außerhalb des spanischen Staatsgebiets.
  2. Sie leben weniger als 183 Tage im spanischen Hoheitsgebiet, aber Ihr Ehepartner und Ihre Kinder oder die von Ihnen gesetzlich abhängigen Personen halten sich während des Steuerjahres mindestens 183 Tage außerhalb Spaniens auf. In diesem Fall werden diese Familienmitglieder ebenfalls als Nichtansässige betrachtet.
  3. Ihr wirtschaftlicher Schwerpunkt befindet sich außerhalb Spaniens. Das bedeutet, dass der Hauptteil Ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten und Interessen außerhalb Spaniens ausgeübt wird und nicht in einem anderen Land als Spanien.

Normale steuerliche Auswirkungen für Nichtansässige in Spanien

Nicht-Residenten in Spanien müssen nur auf ihre Einkünfte aus Spanien Einkommensteuer zahlen. Sie wird auch als Non-Resident Income Tax (NRIT) oder Impuesto sobre la Renta de No Residentes (IRNR) bezeichnet. Im Allgemeinen beträgt der Pauschalsteuersatz für Nichtansässige 24 %. Für Bürger aus der EU/EAA beträgt der Satz 19 %. Ihnen wird ein pauschaler und fester Satz berechnet.

Residenten mit Steuerwohnsitz nach dem Beckham-Gesetz

Wenn Sie in Spanien ansässig sind und für das Beckham-Gesetz zugelassen werden, werden Sie in Spanien als Nichtansässiger betrachtet. Das bedeutet, dass Ihr weltweites Einkommen nicht der spanischen Steuer unterliegt, sondern nur das, was Sie in Spanien verdienen,

  • Sie können mehr als 183 Tage in Spanien verbringen, ohne Steuern auf Ihr weltweites Einkommen zahlen zu müssen.
  • Sie werden nur Steuern auf Ihr Einkommen in Spanien zahlen
  • Sie zahlen keine progressive Steuer, sondern eine Pauschalsteuer von 24% bis zu 600.000 Euro. Wenn dieser Betrag überschritten wird, zahlen Sie einen festen Satz von 45%

Wie Sie lesen können, ist dieses spanische Einkommenssteuergesetz sehr attraktiv für ausländische Staatsangehörige, die mehr als 183 Tage in Spanien arbeiten müssen. Mit dem Beckham-Gesetz in Spanien kann die Steuerlast erheblich gesenkt werden.

Non-resident-tax

Was sind die Voraussetzungen für das Beckham-Gesetz?

Um das Beckham-Gesetz anzuwenden, darf die Person während des 10-jährigen Steuerzeitraums vor dem Jahr, in dem sie sich im Land niederlässt, nicht in Spanien ansässig gewesen sein. Außerdem muss der Antragsteller aus beruflichen Gründen nach Spanien ziehen. Aus diesem Grund müssen Sie einen Arbeitsvertrag haben, bei dem der Arbeitgeber ein spanisches Unternehmen ist.

Weitere Kriterien, die von Expats, die einen Antrag stellen wollen, erfüllt werden müssen, sind:

  • Um sich zu qualifizieren, muss der Antragsteller zum ersten Mal in Spanien ansässig sein.
  • Der Antragsteller muss nach Spanien gezogen sein, um einen Arbeitsvertrag anzunehmen.
  • Die Arbeit muss in Spanien ausgeübt werden, aber wenn sie einen Teil ihrer Aufgaben außerhalb Spaniens erfüllen müssen, darf der Anteil ihres Einkommens, der aus diesen Quellen stammt, 15 Prozent nicht überschreiten.
  • Innerhalb von 6 Monaten nach Beginn des Arbeitsvertrags muss der Antrag gestellt werden.
  • Der Vertrag gilt für insgesamt 6 Jahre.
  • Alle auf spanischem Gebiet erzielten Kapitalerträge werden mit einem Steuersatz von 35% besteuert.

Wenn Sie Geschäftsführer in einem spanischen Unternehmen sein wollen, dürfen Sie nicht mehr als 25 % des Unternehmens besitzen.

Beantragung des Beckham-Gesetzes

Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Anmeldung bei der Sozialversicherung als Arbeitnehmer für das spanische Unternehmen gestellt werden. Anträge, die nach Ablauf der 6 Monate gestellt werden, werden daher umgehend abgelehnt.

Das Antragsverfahren beginnt mit dem Ausfüllen und Absenden des Formulars Modelo 149, mit dem die spanische Steuerbehörde über die Absicht informiert wird, die Steuerregelung in Anspruch zu nehmen. Die Antragsteller benötigen einen Reisepass, eine NIE-Nummer und eine Sozialversicherungsnummer.

Modell 151

Nach der Beantragung über das Modelo 149 und der Annahme des Antrags muss die Person ihre Steuererklärungen ausfüllen und das Modelo 151 vorlegen.

Beckham-Spanien

Andere Steuern und das Beckham-Gesetz

Neben der Zahlung einer niedrigeren Einkommensteuer müssen in Spanien auch andere Steuern gezahlt werden. Im Folgenden werden die Steuern und ihre Auswirkungen durch das Beckham-Gesetz erläutert.

Kapitalerträge

Kapitalerträge sind nach dem Beckham-Gesetz nicht steuerfrei. Dividendengewinne, einschließlich Gewinne aus dem Verkauf von beweglichem und unbeweglichem Vermögen (Immobilien), werden mit einem festen Satz von 19 % besteuert. Als Nichtansässiger müssen Sie in Spanien Einkommenssteuer für alle außerhalb Spaniens erzielten Kapitalerträge zahlen. Kapitalerträge, die außerhalb Spaniens erwirtschaftet werden, müssen weiterhin an das entsprechende Land gemäß dessen Steuervorschriften abgeführt werden.

Vermögenssteuer

Wenn Sie unter das Beckham-Gesetz fallen, müssen Sie nur auf Ihr in Spanien befindliches Vermögen Vermögenssteuer zahlen. Wenn Sie unter das PIT-Gesetz fallen würden, müssten Sie Steuern auf Ihr weltweites Vermögen zahlen.

Die Vermögenssteuer ist eine Steuer, die auf den Nettowert Ihres Vermögens wie Immobilien, Aktien, Konten und Lebensversicherungen erhoben wird.

Lokale Steuern

Ein Gebietsansässiger nach dem Beckham-Gesetz muss lokale Steuern zahlen. Wenn Sie zum Beispiel eine Immobilie in Spanien besitzen, müssen Sie unter Umständen lokale Grundsteuern zahlen.

Hilfe von Experten bei der Zahlung Ihrer Einkommensteuer

Wenn Sie nach Spanien umziehen möchten, können wir Ihnen mit Steuerberatung in Spanien helfen. Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung, was für Sie auf der Grundlage Ihrer persönlichen Ziele und der aktuellen spanischen Vorschriften geeignet ist. Wenn Sie sich für das Beckham-Gesetz qualifizieren, werden wir Sie durch den gesamten Prozess führen und alle Schritte beschreiben, die Sie berücksichtigen sollten, um fundierte Entscheidungen zu treffen.

Woher kommt das Beckham-Gesetz?

Der britische Fußballspieler David Beckham war einer der ersten Ausländer, die von dem Erlass profitierten, daher der populäre Name „Beckham-Gesetz“. Er wurde als Nichtansässiger besteuert, als er für Real Madrid in Spanien spielte.

Das Beckham-Gesetz ist zweifelsohne ein bedeutender Steuervorteil in Form von Steuereinsparungen. Es ist einer Vielzahl von Personen zugute gekommen, darunter Sportlern, ausländischen Unternehmern und wohlhabenden Expats. Im Wesentlichen ermöglicht es Ausländern, die nicht in Spanien ansässig sind, beträchtliche Investitionen in Spanien zu tätigen und dabei weniger Steuern zu zahlen, als es ein Ansässiger tun würde. Die besondere Steuerregelung ist ideal für Ausländer, die aufgrund einer Entsendung nach Spanien steuerlich ansässig werden.

Haftungsausschluss: Informationen auf dieser Seite können unvollständig oder veraltet sein. Die aufgeführten Informationen dürfen unter keinen Umständen als professionelle Rechtsberatung angesehen werden. Wir empfehlen dringend, einen Rechtsexperten zu Rate zu ziehen, wenn Sie nicht über umfassende Kenntnisse oder Erfahrungen im Umgang mit den in diesen Artikeln beschriebenen Verfahren verfügen.

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