9 Must-Knows für die Gründung Ihrer gesellschaft mit beschränkter haftun in Spanien

Limited Company Spain: Must-knows

Wenn Sie in Spanien eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen wollen, werden Sie sich besser vorbereitet fühlen, wenn Sie die Bedeutung kennen. Wir haben eine Liste mit 9 wichtigen Informationen zusammengestellt, wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Spanien gründen möchten:

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Spanien braucht Zeit

Ausländer unterschätzen oft, wie viel Zeit die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Anspruch nehmen kann. Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Spanien ist mit vielen Schritten verbunden, die vor dem ersten Verkauf korrekt ausgeführt werden müssen.

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Die spanische Unternehmensverwaltung ist oft komplizierter als in anderen Ländern, was auf die Geschichte des Landes als relativ junge Demokratie zurückzuführen ist. Dies ist zwar ein Nachteil bei der Gründung eines Unternehmens in Spanien, bietet aber auch Chancen, da die spanische Wirtschaft noch im Wachstum begriffen ist und Ihrem neuen Unternehmen die Möglichkeit gibt, zu wachsen.

Aufgaben bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

So müssen Sie beispielsweise Ihren Firmennamen beim Handelsregister eintragen lassen, einen Firmensitz einrichten, eine NIF bei den Steuerbehörden beantragen, Ihre Sozialversicherungsbeiträge anmelden, die Gründungsurkunde erhalten und Ihre Mitarbeiter einstellen.

Wir empfehlen, sich mindestens ein bis zwei Monate Zeit zu nehmen, bevor Sie Ihr Unternehmen eröffnen. Vor allem wenn Sie aus dem Ausland gründen, sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen, wie der genaue Ablauf für Ihr Unternehmen aussehen wird.

Das Mindeststammkapital für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt 3.000 €

Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Spanien zu gründen, ist ein Mindeststammkapital von 3.000 Euro erforderlich, aber die meisten Unternehmen sind mit einem Mindestbetrag von 6.000 Euro bis 12.000 Euro besser dran, um sie ordnungsgemäß zu führen und das richtige Personal einzustellen.

Einzahlung des Mindeststammkapitals

Es wird empfohlen, das Startkapital der Aktionäre auf einem spanischen Bankkonto zu hinterlegen. Technisch gesehen muss das Geld zwar nicht bei einer spanischen Bank eingezahlt werden. Es muss jederzeit von den Gesellschaftern oder den Geschäftsführern auf deren Wunsch abgehoben werden können.

Die Banken bieten spezielle Produkte und Dienstleistungen für Unternehmen an, und einige von ihnen haben auch Zahlungsportale, die in verschiedene Sprachen übersetzt sind. Der Umgang mit Banken in Spanien kann dennoch eine Herausforderung sein, da die Spanier in der Regel nicht viele Fremdsprachen sprechen.

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Gründen Sie Ihre Gesellschaft in Spanien mit Hilfe eines Anwalts

Die Gründung von Gesellschaften in Spanien erfolgt in der Regel durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Am besten wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei, die auf Unternehmen spezialisiert ist, und nicht an eine, die sich mit Zivil- und Strafsachen befasst, was der Fall sein könnte, wenn Ihr Anwalt nur für Privatpersonen arbeitet. Einige Spezialisten arbeiten auch über das Internet und können Ihnen alle erforderlichen rechtlichen Dokumente per E-Mail zur Verfügung stellen.

Aufgaben, die ein Anwalt übernehmen kann

Wenn Sie einen Anwalt mit der Gründung Ihres Unternehmens beauftragt haben, wird dieser die Unterlagen und die Registrierung übernehmen.

Zu den Aufgaben, die der Anwalt im Zusammenhang mit der Gründung übernehmen kann, gehören zum Beispiel

  • Tipps zur Wahl der Gesellschaftsform
  • Beschaffung Ihrer persönlichen spanischen Steueridentifikationsnummer
  • Der Umgang mit dem Notar
  • Registrierung beim Handelsregister
  • Anmeldung bei der Sozialversicherung
  • Beschaffung Ihrer Gewerbesteuer-Identifikationsnummer
  • Einrichten eines Bankkontos
  • Registrierung beim Finanzamt

Außerdem kann der Anwalt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Geschäfts- und Arbeitsverträge verwalten.

Sie müssen die spanische Satzung und die Statuten des Unternehmens vorlegen

Der Gesellschaftsvertrag und die Satzung des spanischen Unternehmens müssen eine Reihe von Bestimmungen enthalten. Die wichtigsten sind der Name der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ihr eingetragener Sitz und die Gesellschafter. Sie enthält außerdem mehrere Kapitel, die sich mit verschiedenen Aspekten der Unternehmensstruktur und -verwaltung befassen.

Dazu gehören auch Kapitel über die Rechte und Pflichten der Unternehmensgründer und -leiter. Sowohl die Satzung als auch der Gesellschaftsvertrag sind ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Gesellschaftsgründung. Darin werden die Beziehungen zwischen den am Unternehmen beteiligten Gesellschaftern sowie deren Pflichten und Rechte erläutert.

Beauftragen Sie einen spanischen Anwalt mit dem Verfassen Ihrer Satzung und Geschäftsordnung

Am besten lassen Sie die Satzung für Ihr Unternehmen von einem Anwalt erstellen. Auf diese Weise können Sie sicher sein, dass alles nach spanischem Recht geregelt ist.

Der Anwalt kann Sie auch über mögliche Fallstricke beraten, die Sie bei der Abfassung der Satzung Ihres Unternehmens vermeiden sollten. Wenn die Satzung von einem spanischen Anwalt verfasst wird, enthält sie alle erforderlichen Bestimmungen und wird korrekt und in Übereinstimmung mit dem geltenden Gesellschaftsrecht erstellt.

Unternehmen müssen eine detaillierte Buchführung führen

Jedes Unternehmen in Spanien muss eine Reihe von Buchhaltungsunterlagen führen, die das Unternehmen für einen von den spanischen Steuerbehörden festgelegten Mindestzeitraum aufbewahren muss. Dazu gehören ein Verzeichnis aller täglichen Transaktionen und Belege sowie alle rechtlichen und finanziellen Dokumente des Unternehmens. Alle Unternehmen müssen diese Unterlagen fünf Jahre lang aufbewahren. Das Finanzamt kann sie im Rahmen einer von ihm durchgeführten Untersuchung anfordern.

Die spanische öffentliche Verwaltung verlangt diese Informationen, um unter anderem Steuervermeidung und Steuerbetrug zu verhindern. Außerdem müssen die Jahresabschlüsse sehr gut organisiert aufbewahrt werden, um die Formulare für die Steuererklärung auszufüllen.

Beauftragen Sie einen spanischen Buchhalter mit der Erledigung Ihrer steuerlichen Pflichten

Existenzgründer übersehen oft die Buchführung. Wir empfehlen, gleich zu Beginn einen spanischen Buchhalter zu engagieren. Für mittlere und große Unternehmen, die sich in Spanien niederlassen, sind Buchhalter ebenfalls unerlässlich für einen reibungslosen Geschäftsbetrieb. Sie helfen bei der Auszahlung von Lohnabrechnungen, Dividenden und der Vermeidung von Steuerstrafen.

Wenn Sie einen spanischen Buchhalter engagieren, haben Sie mehr Zeit und können sich auf das Wesentliche konzentrieren: Entscheidungen über die Zukunft Ihres spanischen Unternehmens zu treffen. Darüber hinaus können Buchhalter alle Abschlüsse und Rechnungen für Sie aufbewahren.

Es ist auch möglich, die Dienstleistungen, die sie anbieten, entsprechend dem Wachstum des Unternehmens zu erweitern. Wir bieten Dienstleistungen wie Steuererklärungen, Buchhaltung, Cashflow-Prognosen undGehaltsabrechnung. Auf diese Weise können Sie Ihr Unternehmen mit uns entsprechend skalieren.

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Die beliebteste Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Spanien ist die Sociedad Limitada (SL)

Obwohl es in Spanien auch andere Arten von Unternehmensstrukturen und Gesellschaften mit beschränkter Haftung gibt, ist die Sociedad Limitada (SL) die beliebteste von allen. Das liegt daran, dass sie einfacher zu gründen ist, aber alles bietet, was man von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erwarten kann, um Sie vor den Schulden Ihres Unternehmens zu schützen.

Das Mindestaktienkapital von SL und SA

In Spanien gibt es noch eine weitere beliebte Form der Aktiengesellschaft. Das ist die Sociedad Anónima (SA). Es gibt eine Reihe von Unterschieden zwischen der SL und der SA. Zum Beispiel hat die SA ein Mindestgesellschafterkapital von 60.000€, im Vergleich zu 3.000€ bei der SL.

Der Körperschaftssteuersatz in Spanien beträgt 25%, aber neu gegründete Unternehmen zahlen 15%

Der Spanische Körperschaftssteuersatz (CIT) liegt bei 25 %. Je nach Art des besteuerten Unternehmens und der Art der Geschäftstätigkeit können andere Steuersätze erhoben werden.

Möglicherweise müssen Sie in den ersten beiden Jahren Ihrer Geschäftstätigkeit nur 15 % Körperschaftssteuer zahlen. Nach den ersten beiden Jahren erhöht sich dieser Satz auf 25 %.

Fristen für die Abgabe der Steuererklärung für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss vierteljährliche und jährliche Körperschaftssteuererklärungen abgeben. Diese müssen am 15. Tag des Monats eingereicht werden, der auf den zu erklärenden Quartals- oder Jahreszeitraum folgt.

Die jährliche Körperschaftssteuer muss innerhalb der ersten 25 Tage des auf das Jahresende folgenden Halbjahres eingereicht werden. Unternehmen, die auf der Grundlage eines Kalenderjahres arbeiten (99 %), müssen ihre Steuer zwischen dem ersten und dem 15. Juli des Folgejahres einreichen. Die vierteljährlichen Körperschaftssteuerzahlungen müssen im Laufe des Jahres geleistet werden und sind am 20. April, Oktober und Dezember desselben Jahres fällig.

Jedes Unternehmen in Spanien muss auch seine Mehrwertsteuer (IVA) erklären. Die allgemeine Mehrwertsteuer in Spanien beträgt 21 %. Auch diese muss vierteljährlich und jährlich erklärt werden.

Zu verstehen, wie Ihr Unternehmen in Spanien besteuert wird, kann verwirrend erscheinen, muss aber kein Hindernis sein. Wenn Sie vom ersten Tag an einen spanischen Steuerberater engagieren, können Sie unvorhergesehene Steuerprobleme vermeiden.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Spanien

Spanien kann Ihnen billige Arbeitskräfte bieten, aber es kann schnell zu Beschäftigungsproblemen kommen

Spanien verfügt über einige der besten Talente in Europa. Sie können hochqualifizierte Arbeitskräfte finden, die Englisch, Französisch, Italienisch und Deutsch sprechen. Außerdem haben Sie unbegrenzten Zugang zu Kunden, denn Spanien ist der größte Verbrauchermarkt in Südeuropa.

Allerdings müssen Sie sich überlegen, wie Sie neue Mitarbeiter einstellen, da die Arbeitsgesetze komplexer sind als in den meisten anderen Ländern. In der Anfangsphase ist es am besten, die Arbeitskosten so niedrig wie möglich zu halten, daher müssen Sie besonders sorgfältig darauf achten, wie Sie Ihre ersten Mitarbeiter einstellen.

Ihr Unternehmen muss für alle seine Mitarbeiter Arbeitsverträge ausstellen, die dem spanischen Arbeitsrecht entsprechen. Wenn Sie Fragen zum spanischen Arbeitsrecht haben, können Sie sich an einen Anwalt wenden.

Muss man bei der Einstellung in Spanien wissen

Wenn Sie Ihre ersten Mitarbeiter in Spanien einstellen, muss Ihr Unternehmen die arbeitsrechtlichen Vorschriften einhalten. Einige wesentliche Aspekte der Beschäftigung in Spanien sind:

  • Der Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub beträgt jeweils 16 Wochen.
  • Es gibt einen starken Fokus auf Sozialversicherungsbeiträge und Sozialleistungen.
  • In allen Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten sollten Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragte vorhanden sein.

Wir empfehlen Ihnen, unseren Artikel zum Arbeitsrecht in Spanien zu lesen und einen Arbeitsrechtler zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zur Einstellung Ihrer ersten Mitarbeiter haben.

Sie können von Anfang an einen spanischen Anwalt beauftragen, damit es bei der Gründung Ihrer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Spanien nicht zu unerwarteten Schwierigkeiten kommt. Die Beauftragung eines Anwalts ermöglicht es Ihnen, mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden, und ist die Investition für Ihren Seelenfrieden auf jeden Fall wert.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung Spanien

Das Geschäft in Spanien boomt

Seit der Einigung des europäischen Marktes wächst das Geschäft in Spanien, das derzeit (2021) die viertgrößte Volkswirtschaft der Europäischen Union ist.

Während viele große multinationale Unternehmen ihre europäische Aktiengesellschaft in Spanien gründen, weil dort die Arbeitskräfte billiger sind und das Land attraktiv ist, gibt es auch immer mehr kleine und mittlere Unternehmen.

Es scheint, dass der spanische Markt weiter wachsen wird, da immer mehr Unternehmen aus anderen europäischen Ländern den Weg nach Spanien finden und die Regierung Investitionen in den Wirtschaftsmarkt des Landes zu fördern scheint.

Gebräuchliche Sektoren, in denen Aktiengesellschaften vertreten sind

Die Unternehmen in Spanien sind in vielen verschiedenen Geschäftsbereichen tätig. Einige der häufigsten sind:

  • Tourismus und Restaurants
  • Immobilien
  • Finanzen
  • Landwirtschaft, Landwirtschaft, Jagd, Fischerei, Forstwirtschaft
  • Dienstleistungen (einschließlich Technologie, Finanzen und Beratung)
  • Einzelhandel

Es gibt noch viele andere Sektoren, in denen spanische Unternehmen tätig sind. Wenn Sie eine Geschäftsidee haben, die in Spanien entwickelt werden kann, sollten Sie den wachsenden spanischen Markt in Betracht ziehen. Sie könnten Teil des Wirtschaftswachstums sein, und es gibt viele Möglichkeiten, ein erfolgreiches Unternehmen aufzubauen.

Abschließend die wichtigsten Informationen zur Gründung einer GmbH in Spanien

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Spanien hat einige notwendige rechtliche Voraussetzungen. Nehmen wir an, Sie wollen eine Spanische Aktiengesellschaft (Sociedad Limitada) oder eine SA (Sociedad Anónima) gründen. In diesem Fall müssen Sie die rechtlichen Anforderungen sorgfältig prüfen und sich der Konsequenzen bewusst sein, wenn Sie diese nicht einhalten.

Wir empfehlen Ihnen, sich an einen zugelassenen spanischen Rechtsanwalt zu wenden, der Sie bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Spanien unterstützt. Darüber hinaus kann Ihnen ein Buchhalter in Spanien bei den steuerlichen Anforderungen an die Gesellschaft helfen. Gerne bieten wir Ihnen diese Dienstleistungen an und unterstützen Sie beim Erfolg Ihres Unternehmens in Spanien.

Haftungsausschluss: Informationen auf dieser Seite können unvollständig oder veraltet sein. Die aufgeführten Informationen dürfen unter keinen Umständen als professionelle Rechtsberatung angesehen werden. Wir empfehlen dringend, einen Rechtsexperten zu Rate zu ziehen, wenn Sie nicht über umfassende Kenntnisse oder Erfahrungen im Umgang mit den in diesen Artikeln beschriebenen Verfahren verfügen.

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