Einkommensteuer in Spanien im Jahr 2021: Der wesentliche Leitfaden

Einerseits ist die Einkommensteuer in Spanien ein kompliziertes und manchmal verwirrendes und langwieriges Verfahren. Andererseits ist es wichtig, die Einkommenssteuer und die eigene Steuerpflicht zu verstehen, um hohe Geldstrafen zu vermeiden. Die Einkommensteuer ist eine der häufigsten Steuern in Spanien. Dies ist ein einführender Leitfaden, um sich mit der Einkommenssteuer, den Steuersätzen, Fälligkeitsterminen und Strafen vertraut zu machen.

Was ist die persönliche Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer in Spanien oder Impuesto de Renta sobre las Personas Físicas (IRPF) ist eine direkte Steuer auf das persönliche Einkommen einer Person. Sie ist nicht dasselbe wie die Körperschaftssteuer. Die spanischen Einkommenssteuern sind zwischen dem Staat und den autonomen Regionen aufgeteilt. Obwohl der Staat vereinfachte Grenzwerte festgelegt hat, variieren die Steuersätze und Steuerspannen je nach der autonomen Region, in der Sie sich befinden.

Zu Beginn müssen Sie eine Steueridentifikationsnummer beantragen, die als NIE-Nummer bekannt ist. EU-Bürger müssen diese Nummer in der Regel nach einem dreimonatigen Aufenthalt im Land beantragen, während Bürger aus Ländern außerhalb der EU ihren Antrag in der Regel zusammen mit ihrem spanischen Wohnsitz erhalten.

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Wer zahlt in Spanien Einkommensteuer?

Auch wenn Sie keinen legalen Wohnsitz in Spanien haben, können Sie dennoch als Steuerinländer gelten. Sie müssen Ihre Einkommenssteuererklärung im Land abgeben, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Mehr als 183 Kalendertage pro Jahr im Land verbracht haben.
    Es ist wichtig zu wissen, dass kurze Abwesenheiten zu dieser Zahl gezählt werden, es sei denn, Sie können einen Nachweis über Ihren steuerlichen Wohnsitz in einem anderen Land erbringen.
  • Sie haben einen Ehepartner oder Angehörige, die in Spanien steuerlich ansässig sind.
  • Wenn Sie ein Unternehmen oder wirtschaftliche Interessen im Lande haben. Wenn Sie zum Beispiel ein Unternehmen in Spanien gründen, zahlen Sie in Spanien Einkommenssteuer.

Wenn Sie eine spanische Adresse, ein spanisches Kennzeichen, eine spanische Telefonnummer oder ein spanisches Bankkonto haben oder das spanische Gesundheitssystem in Anspruch genommen haben, können Sie ebenfalls als Steuerinländer betrachtet werden, sofern Sie nicht das Gegenteil beweisen können.

Spanische Steuern für Gebietsansässige

Wenn Sie bei einem in Spanien ansässigen Unternehmen beschäftigt sind, ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Teil Ihres steuerpflichtigen Einkommens einzubehalten, um Ihre Steuererklärung im Wesentlichen im Voraus zu begleichen. Die Abzüge von Ihrem Gehaltsscheck sind eine Schätzung dessen, was am Ende des Steuerjahres gezahlt werden wird. Die Behörden ziehen diese Beträge dann von Ihrer endgültigen Steuerrechnung ab und erstatten etwaige zu viel gezahlte Beträge zurück.

Darüber hinaus sind in Spanien steuerlich ansässige Personen verpflichtet, über das Modelo 720 alle außerhalb des Landes gehaltenen Vermögenswerte zu melden. Dazu gehören Bankkonten, die auf Ihren Namen lauten (oder die Sie verwalten), Versicherungen, Immobilien und mehr.

Steuern in Spanien für Nicht-Residenten

Nicht in Spanien ansässige Personen werden auch auf ihr im Land verdientes Einkommen besteuert. In der Regel handelt es sich dabei um einen Pauschalsatz von 24 % auf Arbeitseinkommen und 19 % auf Kapitalgewinne und in Spanien erzielte Kapitalerträge. Außerdem ist zu beachten, dass Steuererklärungen für Nicht-Residenten auf individueller Basis und nicht gemeinsam mit einem Ehepartner eingereicht werden müssen.

Einkommen, das in Spanien der Einkommensteuer unterliegt

Es gibt verschiedene Quellen, aus denen spanische Steuerbürger Einkommenssteuern zahlen müssen. Zwei Arten von steuerpflichtigen Einkünften müssen bei der Steuererklärung berücksichtigt werden: das allgemeine steuerpflichtige Einkommen (renta general) und die Sparerträge (renta del ahorro).

Steuern auf allgemeines Einkommen

In Spanien ansässige Steuerpflichtige müssen Steuern auf alle weltweiten Einkünfte mit Ausnahme von Spareinkommen zahlen. Dazu gehören Gehalt, Rente, Miete, Glücksspielgewinne usw.

Die Einkommensteuer in Spanien besteht aus zwei Teilen, einer nationalen und einer regionalen Steuer. Im Allgemeinen sind die Prozentsätze gleich; sie können jedoch je nach Region, in der Sie wohnen, leicht variieren. Die progressive Einkommensteuertabelle sieht wie folgt aus:

Besteuerungsgrundlage (bis zu) Steuerpflicht Überschuss der Steuerbemessungsgrundlage (bis zu) Steuersatz
€0 €0 €12.450 19%
€12.450 €2.365,50 €7.750 24%
€20.200 €4.225,50 15.000€ 30%
€35.200 €8.725,50 €24.800 37%
€60.000 €17,901.50 €240.000 45%
300.000€ €125,901.50 Restbetrag 47%

Steuern auf Ersparnisse und Investitionen

Wenn Sie in Spanien steuerlich ansässig sind, werden Sie auch auf Ihre weltweiten Ersparnisse und Anlagen besteuert. Dazu gehören die folgenden:

  • Zinserträge aus Ersparnissen
  • Dividenden und Einkünfte aus dem Besitz von Unternehmensbeteiligungen
  • Erträge aus Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • Einkünfte aus Rentenversicherungen
  • Kapitalgewinne aus der Veräußerung oder Übertragung von Vermögenswerten

Die Steuerschwellen für Spar- und Kapitalerträge sind:

  • Bis zu 6.000 €: 19%
  • Von 6.000 € bis 50.000 €: 21%
  • Von 50.000 € bis 200.000 €: 23%
  • Über 200.000 €: 26%

Steuern auf Mieteinnahmen

Zusätzlich zu den bereits erwähnten Einkommenssteuern müssen Sie auch eine Steuer auf Mieteinnahmen in Spanien zahlen. Alle Mietzahlungen, die aus einer spanischen Immobilie erzielt werden, unterliegen sowohl für Gebietsansässige als auch für Gebietsfremde aus EU- oder EWR-Ländern einer Mieteinnahmensteuer von 19 %. Für Nicht-Residenten, die nicht aus der EU oder den EAA-Ländern stammen, beträgt der pauschale Steuersatz 24 %. Es gibt jedoch eine Reihe von Abzugsmöglichkeiten für diese Steuer, darunter Ausgaben wie Hausversicherungen, örtliche Grundsteuer, Reparaturen und Verwaltungskosten. Dazu gehört auch eine jährliche Abschreibung von 3 % für die Immobilie.

Abzüge und Freibeträge

Spanische Steuerbürger können eine Reihe von Abzügen und Freibeträgen bei der Einkommensteuer geltend machen. Ein Standardfreibetrag wird für Personen unter 65 Jahren (5.550 €), ab 65 Jahren (6.700 €) und ab 75 Jahren (8.100 €) gewährt.

Wenn Sie unterhaltsberechtigte Kinder unter 25 Jahren haben, die mit Ihnen zusammenleben, werden zusätzlich die folgenden Freibeträge gewährt:

  • 2.400 € für das erste Kind
  • 2.700 € für das zweite Kind
  • 4.000€ für das dritte Kind
  • 4.500 € für das vierte Kind
  • 2.800€ als zusätzlicher Freibetrag für jedes Kind unter drei Jahren

Darüber hinaus können Sie in der Regel für Folgendes Steuerabzüge geltend machen:

  • Einzahlungen in das spanische Sozialversicherungssystem
  • Rentenbeiträge in Spanien
  • Kauf oder Renovierung einer Wohnung im Land
  • Gemeinsame Steuererklärungen
  • Karitative Spenden

Einkommensteuerfristen

In Spanien fällt das Einkommensteuerjahr mit dem Kalenderjahr zusammen. Daher ist der 30. Juni der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung für das vorangegangene Jahr.

Strafen bei verspäteter Einreichung

Die Strafen für verspätete Einkommensteuererklärungen werden von Fall zu Fall beurteilt, umfassen aber in der Regel eine Geldstrafe für die verspätete Abgabe und zusätzliche Zinskosten. In der Regel können Sie jedoch für jeden Zeitraum nach dem Fälligkeitsdatum mit ähnlichen Zinssätzen rechnen wie den folgenden:

  • 3 Monate oder weniger überfällig: 5%
  • 3-6 Monate überfällig: 10%
  • 6-12 Monate überfällig: 15%
  • Ein Jahr oder mehr überfällig: 20%

Für Zahlungen, die länger als ein Jahr überfällig sind, wird in der Regel ein Zinssatz von 5 % erhoben. Zusätzlich zu diesen Zinssätzen beträgt das Bußgeld für die verspätete Abgabe der Steuererklärung 100 € für eine Steuererklärung mit Null. Wenn das Finanzamt die Erklärung jedoch anmahnt, erhöht sich das Bußgeld auf 200 €.

Außerdem ist zu beachten, dass in Fällen, in denen die Steuererklärung nicht freiwillig abgegeben wird, zusätzlich zu den bereits erwähnten Bußgeldern und Zinssätzen die folgenden Strafen verhängt werden:

  • Geringfügige Zuwiderhandlung: 50% der geschuldeten Steuer
  • Schwere Zuwiderhandlung: 50-100% der geschuldeten Steuer
  • Schwere Zuwiderhandlung: 100-150% der fälligen Steuer

Wie Sie Ihre spanische Steuererklärung abgeben

Jeder ist verpflichtet, im ersten Jahr seines steuerlichen Wohnsitzes im Land eine spanische Einkommensteuererklärung abzugeben. Die Formulare können online eingereicht werden und erfordern ein digitales Identifikationszertifikat.

Ab dem zweiten Jahr des steuerlichen Wohnsitzes müssen Sie nur noch eine Steuererklärung abgeben, wenn Sie mehr als 22.000 € verdienen, da Ihr Arbeitgeber den steuerpflichtigen Betrag bereits abgezogen hat. Wichtig ist, dass dies nur gilt, wenn Sie nur eine Einkommensquelle haben.

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Haftungsausschluss: Informationen auf dieser Seite können unvollständig oder veraltet sein. Die aufgeführten Informationen dürfen unter keinen Umständen als professionelle Rechtsberatung angesehen werden. Wir empfehlen dringend, einen Rechtsexperten zu Rate zu ziehen, wenn Sie nicht über umfassende Kenntnisse oder Erfahrungen im Umgang mit den in diesen Artikeln beschriebenen Verfahren verfügen.

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