Nicht-Resident in Spanien: Steuern und andere Informationen

Wenn Sie einen Umzug oder den Kauf einer Immobilie in Spanien planen, stehen Sie vielleicht vor der Entscheidung, ob Sie in Spanien als Nichtansässiger leben wollen oder nicht. Wenn dies der Fall ist, gibt es einige Dinge, die im Voraus geklärt werden müssen.

In diesem Artikel wird untersucht, was es bedeutet, wenn man in Spanien als nicht ansässiger Steuerzahler gilt und wie sich dies auf die Steuern auswirkt. Er enthält auch Informationen über die verschiedenen Einkommensarten, für die unterschiedliche Steuersätze gelten.

Was ist ein Nichtansässiger in Spanien?

Sie sind ein Nichtansässiger, wenn Sie weniger als 182 Tage im Land leben. Zum Beispiel ist ein Tourist zunächst ein Nichtansässiger, weil er ein nicht dauerhaftes Ziel verfolgt.

Auch wenn Sie eine Aufenthaltsgenehmigung haben, z. B. ein Visum für einen Kurzaufenthalt. Sie gelten auch dann als Nichtansässiger, wenn Sie sich weniger als 182 Tage im Land aufhalten.

Es ist möglich, dass ein Gebietsfremder eine Immobilie besitzt, ein Bankkonto eröffnet und Einkommen aus Spanien bezieht. Dies macht sie nicht zu einem Einwohner in Spanien.

Personen, die sich zu Besuch in Spanien aufhalten, werden automatisch an dem Tag, an dem sie im Land ankommen, als nicht ansässige Steuerzahler betrachtet. Dies ist wichtig zu wissen, da es sich direkt auf die Höhe der Steuern auswirken kann, die Sie in bestimmten Fällen wie Immobilienkäufen und Erbschaften zu zahlen haben.

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Steuern in Spanien für nicht ansässige Ausländer

Es gibt zwei Arten von Steuern in Spanien, die von Personen gezahlt werden müssen, die sich als Nichtansässige in Spanien aufhalten. Dabei handelt es sich um Einkommen aus Arbeit oder aus passivem Einkommen, wie z. B. Einkommen aus einer vermieteten Immobilie.

Bei der ersten Kategorie können die Steuersätze variieren, je nachdem, wie viel Sie verdienen und ob Sie einen spanischen Wohnsitz haben.

Einige der Vorteile des Lebens in Spanien als Nicht-Resident:

  • Es gibt keine Erbschaftssteuer in Spanien für Nicht-Residenten. Dies gilt auch für Immobilien, die vor dem Umzug ins Ausland erworben wurden.
  • Sie müssen keine Sozialversicherungsbeiträge an den Staat abführen, allerdings gilt dies nicht, wenn Sie selbständig sind und sich nur privat krankenversichern wollen.
  • Die einzige Steuer, die Sie zahlen müssen, ist die auf eine Immobilie, die Sie in Spanien besitzen. Wenn Sie nicht im Land wohnen, kann diese Steuer recht niedrig sein und bedeutet, dass die Grundsteuer nicht jedes Jahr erhöht wird.
  • Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz zwei Jahre oder länger leer stehen lassen, müssen Sie dafür keine Steuern zahlen. Allerdings müssen Sie die Immobilie in Bezug auf Instandhaltung und Renovierung auf dem neuesten Stand halten.
  • Wenn eine Person unter 65 Jahre alt ist und seit mehr als 10 Jahren im Ausland wohnt (oder über 65 Jahre alt ist), kann sie eine spanische Aufenthaltsgenehmigung beantragen, die ihr eine Reihe von Vorteilen bietet.

Steuer für Nicht-Residenten in Spanien

Im Allgemeinen zahlen Steuerausländer einen Steuersatz von 24 % auf Einkünfte, die auf spanischem Staatsgebiet erzielt oder aus spanischen Quellen bezogen werden, und einen Steuersatz von 19 % auf Kapitalerträge und Erträge aus Finanzanlagen, die aus spanischen Quellen stammen. Für verschiedene andere Einkommensarten gelten unterschiedliche Steuersätze.

Nicht ansässige natürliche Personen, die in einem Land/Gerichtsbarkeit der EU oder des EWR steuerlich ansässig sind und mit diesem Land/Gerichtsbarkeit einen effektiven Austausch von Steuerinformationen haben, werden mit einem Satz von 19 % besteuert.

Kapitalertragssteuer für Nichtansässige in Spanien

Nichtansässige aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) müssen einen festen Steuersatz von 24 % auf Kapitalerträge zahlen. Wenn die Gebietsfremden jedoch aus einem europäischen Land stammen, wird ihre Kapitalertragssteuer auf nur 19 % gesenkt.

Im Vergleich dazu beträgt die Kapitalertragssteuer für Gebietsansässige 19 % für die ersten 6.000 € Gewinn, 21 % für Gewinne zwischen 6.000 € und 50.000 € und 23 % für jeden Gewinn über 50.000 €.

Schmuck, Aktien, Sammlerstücke, Anleihen, Immobilien, Edelmetalle und Grundstücke unterliegen der Kapitalertragssteuer.

Steuersätze für Einkünfte von Nichtansässigen in Spanien

Bestimmte Regeln gelten für Personen, die außerhalb des Landes leben und ein Einkommen durch Arbeit oder andere Mittel erzielen. Dazu gehören Dividenden, Mieteinnahmen usw.

Diejenigen, die nicht in Spanien leben, aber Immobilien im Land besitzen, werden im Rahmen der Nichtresidentenbesteuerung besteuert.

Spanische Vermögenssteuer für Nicht-Residenten

Nichtansässige, die Immobilien in Spanien besitzen, müssen Vermögenssteuer zahlen. Dies gilt auch dann, wenn die Immobilie nicht als Hauptwohnsitz genutzt wird.

Der Vermögenssteuersatz in Spanien liegt je nach der Region, in der Sie registriert sind, zwischen 0 % und 3,5 %.

Häufig gestellte Fragen zu nicht steuerlichem Wohnsitz

Nachfolgend finden Sie einige häufig gestellte Fragen zum Thema nichtsteuerliche Ansässigkeit und die entsprechenden Antworten.

Wer kann mir beim Ausfüllen meiner Steuererklärung helfen?

Es wird empfohlen, mit einem Steuerberater zusammenzuarbeiten, wenn Sie zum ersten Mal Steuern in Spanien einreichen oder Bedenken bezüglich des Verfahrens haben. Da jedes Land seine eigenen Regeln und Vorschriften in Bezug auf das persönliche Einkommen hat, kann es für Gebietsfremde recht verwirrend sein, sich einen Überblick über das Verfahren zu verschaffen.

Welche steuerlichen Folgen hat es, wenn man sich zwischen einem ansässigen und einem nicht ansässigen Steuerzahler in Spanien entscheidet?

Der Hauptunterschied zwischen diesen beiden Arten von Steuerpflichtigen besteht darin, dass der eine stärker besteuert wird als der andere. Dies hängt in der Regel von Ihrem Status als Gebietsansässiger oder Nicht-Gebietsansässiger ab, obwohl es einige Ausnahmen von dieser Regel gibt.

Was ist das Steuerjahr in Spanien?

In Spanien ansässige Personen zahlen ihre Steuern auf der Grundlage eines Kalenderjahres, wobei das Steuerjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember läuft. Zwischen dem 6. April und dem 30. Juni des Folgejahres müssen die berechtigten Einwohner die Steuerformulare bei der Agencia Tributaria einreichen. In Spanien gibt es keine weiteren Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärung.

Was brauche ich, um in Spanien Steuern zu zahlen?

Um in Spanien Steuern zu zahlen, benötigen Sie eine NIE-Nummer und eine Steuernummer. Außerdem müssen Sie über ein spanisches Bankkonto verfügen, auf das Sie die Steuern einzahlen können.

Was passiert, wenn ich meine Steuern nicht pünktlich bezahle?

Die Agencia Tributaria erhebt Verzugszinsen von denjenigen, die ihre Einkommensteuererklärung nicht fristgerecht abgeben. Außerdem wird eine Strafe von bis zu 10 % erhoben, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Monaten nach Abgabe der Erklärung erfolgt.

Wie hoch ist die Kapitalertragssteuer für Nicht-Residenten in Spanien?

Nichtansässige zahlen 19 % auf Kapitalgewinne und Erträge aus Finanzanlagen, die aus spanischen Quellen stammen.

Wann muss ich in Spanien Einkommensteuer zahlen?

Die Frist für die Einreichung der spanischen Einkommensteuererklärung bei der Agencia Tributaria liegt zwischen dem 6. April und dem 30. Juni des Folgejahres. Es gibt keine weiteren Verlängerungen.

Muss ich als Nichtansässiger in Spanien Vermögensteuer zahlen?

Nein, die Vermögenssteuer gilt nur für Personen, die in Spanien ansässig sind.

Muss ich als Nichtansässiger Steuern auf meine Mieteinnahmen zahlen?

Nicht-Residenten müssen eine Steuer von 24,75 % auf Mieteinnahmen zahlen. Sie können nicht wie bei gebietsansässigen Eigentümern 50 % abziehen. Als Gebietsansässiger müssen Sie Ihre Mieteinnahmen zusammen mit Ihren anderen Einkünften bei der jährlichen spanischen Steuererklärung angeben.

Muss ich spanische Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn ich im Ausland lebe?

Nur wenn Sie 183 Tage oder länger in Spanien leben, unterliegen Sie den spanischen Sozialversicherungsgesetzen.

Sind Renten, die von der spanischen Sozialversicherung an nicht in Spanien ansässige Personen gezahlt werden, die kein Abkommen mit dem Land haben, steuerpflichtig?

Nicht in Spanien ansässige Personen, die in Spanien in Rente gehen und Altersrenten oder andere Arten von Renten erhalten, unterliegen der Einkommensteuer für Nichtansässige.

Muss ich als Nichtansässiger in Spanien Steuern auf mein weltweites Einkommen zahlen

Nein, Sie müssen nur Steuern auf die in Spanien erzielten Einkünfte zahlen.

Welches Formular für die Einkommensteuererklärung muss ich als Nichtansässiger abgeben?

Sie müssen das Formular 210 einreichen.

Ein Wort von SpainDesk

In diesem Artikel haben wir die Steuer für Nicht-Residenten in Spanien besprochen. Wenn Sie eine professionelle Steuerberatung wünschen, kontaktieren Sie uns unter contact@spaindesk.com und erfahren Sie mehr darüber, wie wir Ihnen helfen können.

Haftungsausschluss: Informationen auf dieser Seite können unvollständig oder veraltet sein. Die aufgeführten Informationen dürfen unter keinen Umständen als professionelle Rechtsberatung angesehen werden. Wir empfehlen dringend, einen Rechtsexperten zu Rate zu ziehen, wenn Sie nicht über umfassende Kenntnisse oder Erfahrungen im Umgang mit den in diesen Artikeln beschriebenen Verfahren verfügen.

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