Grundsteuer Spanien: Lesen Sie unseren Überblick

Property tax in Spain

Die Grundsteuer in Spanien ist die Besteuerung von Immobilien, und sie ist eine sehr verbreitete spanische Steuer. Sie müssen mehrere Steuern auf Ihre Immobilie zahlen, und in Spanien sind alle Immobilienbesitzer verpflichtet, diese Steuern zu zahlen.

Um diese Steuern zu zahlen, müssen Sie eine NIE (Número de Identificación de Extranjero) beantragen, das ist Ihre spanische Steueridentifikationsnummer. Wenn Sie eine Wohnung in Spanien kaufen, müssen Sie ebenfalls diese Nummer haben. Diese Nummer identifiziert Sie bei den spanischen Behörden und wird für die Zahlung von Steuern benötigt.

Vermögenssteuern in Spanien für Nicht-Residenten

Wenn Sie als Nicht-Resident in Spanien ansässig sind, müssen Sie Einkommenssteuer (einschließlich Kapitalertragssteuer), jährliche Grundsteuer, Vermögenssteuer und Stempelsteuer entrichten.

Spanische Einkommensteuer

Die Einkommenssteuer für Nicht-Residenten ist nur auf Einkünfte aus Spanien beschränkt. Ein Nicht-Resident wird immer pauschal mit 19 % besteuert, wenn er aus Europa kommt, und mit 24 %, wenn er aus einem anderen Land kommt.

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien vermieten, müssen Sie Mieteinkommensteuer zahlen. Nicht-Residenten müssen nur auf die Einkünfte, die sie in Spanien erzielen, Einkommensteuer zahlen.

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, müssen Sie außerdem Kapitalertragssteuer darauf zahlen. Dies geschieht ebenfalls über das Formular für die Einkommensteuererklärung. Auf diese Weise wird die Kapitalertragssteuer auf Ihre Einkommenssteuer angerechnet.

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Jährliche Grundsteuer

Wenn Sie Ihre Immobilie in Spanien nicht vermieten, sondern für private Zwecke nutzen, müssen Sie ebenfalls eine Steuer zahlen, die sich nach dem prozentualen Wert Ihrer Immobilie richtet. Diese wird als IBI-Steuer bezeichnet. Neben der IBI-Steuer müssen Sie eine weitere Steuer zahlen, die IRNR (Impuestos sobre la Renta de No Residentes).

IBI-Steuer auf Immobilien in Spanien

Die „Impuesto sobre Bienes Inmuebles“, kurz IBI, ist die jährliche Grundsteuer in Spanien. Die Steuer wird jedes Jahr entsprechend der Inflation erhöht. Der Steuersatz für jedes Jahr liegt zwischen 0,4 und 1,4 Prozent des Katasterwerts der Immobilie.

Der Katasterwert ist der von den spanischen Behörden ermittelte Wert Ihrer Immobilie, den Ihnen Ihr Immobilienanwalt nennen kann. Sie können gegen Erhöhungen des Katasterwerts Einspruch erheben, damit Sie beim spanischen Finanzamt nicht mehr zahlen müssen, aber Sie müssen gute Gründe dafür anführen.

Die jährliche Grundsteuer der Gemeinde ist eine lokale Grundsteuer, und die IBI-Steuersätze steigen jedes Jahr in Abhängigkeit von der Inflation. Denken Sie daran, dass der Katasterwert für gleich große Grundstücke in derselben Gegend sehr unterschiedlich sein kann.

Die IBI berücksichtigt neben dem geschätzten Wert Ihres Hauses (Katasterwert) auch Ihre Katasterreferenznummer, mit der Ihre Immobilie beim Katasteramt identifiziert wird. Dies kann beim Kauf und Verkauf von Immobilien von entscheidender Bedeutung sein, da die physische Beschreibung in der Eigentumsurkunde nicht mit der Beschreibung auf dem Papier übereinstimmt.

In der Regel wird Ihnen die IBI-Rechnung zugeschickt, oder Sie können sie online bezahlen. Ihr örtliches Finanzamt (SUMA) ist für die Zahlung der IBI zuständig.

IRNR-Steuer auf Immobilien in Spanien

Diese Steuer gilt für Nicht-Residenten, die Immobilien in Spanien besitzen. Die Regierung geht davon aus, dass nicht in Spanien ansässige Immobilienbesitzer irgendwie davon profitieren, ein Ferienhaus in Spanien zu besitzen, auch wenn sie es nicht vermieten.

Selbst wenn der Eigentümer keine Einkünfte oder Mieteinnahmen aus seinem Haus erzielt, wird die Immobilie mit 1,1 % oder 2 % Gewinn auf den Katasterwert der Immobilie besteuert. Die Höhe der Steuern hängt davon ab, ob dieser Katasterwert aktualisiert wurde (1,1 %) oder nicht (2 %). Die Steuer wird über das Modelo 210 gemeldet.

Vermögenssteuer

Die Vermögenssteuer in Spanien ist eine jährliche Steuer auf das Vermögen, das Sie in Spanien besitzen und das eine bestimmte Schwelle überschreitet. Dazu gehören Ihre spanischen Immobilien und andere Vermögenswerte wie Bargeld, Autos, Kunstwerke usw.

Die Steuer wird jedes Jahr auf den Marktwert Ihres gesamten Vermögens erhoben. Da dieser Betrag jedes Jahr ansteigt, steigen auch die Steuern, die Sie dem spanischen Staat schulden. Sie müssen eine Vermögenssteuer zahlen, wenn Ihr Vermögen in Spanien mehr als 700.000 Euro beträgt.

Vermögenssteuer in Spanien für Nichtansässige

Vermögenssteuern für Residenten

Sie unterliegen der Einkommenssteuer, der Kapitalertragssteuer, der jährlichen Grundsteuer und der Vermögenssteuer, wenn Sie Resident sind.

Spanische Einkommenssteuer

Wenn Sie spanische Mieteinnahmen aus Ihrer Immobilie oder Ihren Immobilien in Spanien erzielen. Dann sind Sie natürlich verpflichtet, Steuern zu zahlen. Residenten in Spanien müssen immer die spanische Einkommenssteuer zahlen.

Der zu zahlende Prozentsatz reicht von 15 % für Personen mit geringem Einkommen bis zu 30 % oder 40 % für Personen mit hohem Einkommen.

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, müssen Sie Steuern auf Ihre Mieteinnahmen zahlen, und diese Mieteinnahmensteuer wird notional Miete genannt.

Jährliche Grundsteuer

In Spanien gibt es eine jährliche Grundsteuer. Die jährliche Grundsteuer ergibt sich aus dem Katasterwert der Immobilie. Die Steuer wird IBI genannt, „Impuesto sobre Bienes Inmuebles“. Die Steuer wird jedes Jahr in Abhängigkeit von der Inflation erhöht.

Der jährliche Steuersatz beträgt 0,4 % bis 1,4 % des Katasterwerts der Immobilie. Die jährliche Steuer wird von der Gemeinde festgesetzt und kann stark variieren.

Vermögenssteuer

Als Einwohner Spaniens müssen Sie auf Ihr weltweites Vermögen eine Vermögenssteuer zahlen. Bei der Vermögenssteuer handelt es sich um einen progressiven Steuersatz.

Sie müssen Vermögensteuer auf den Wert von Vermögenswerten über 700.000 Euro zahlen, und Sie müssen keine Vermögensteuer auf die ersten 300.000 Euro Ihres Wohneigentums zahlen.

Die Vermögenssteuer ist eine von den autonomen Regionen erhobene Steuer, die sich von Region zu Region unterscheidet.

Die Zahlung der Vermögenssteuer kann kompliziert sein, insbesondere für Ausländer. Es wird empfohlen, einen spanischen Steuerberater zu beauftragen.

Grundsteuer in Spanien

Grundsteuer beim Kauf einer neuen Immobilie

Wenn Sie eine neue Immobilie in Spanien kaufen, müssen Sie die Stempelsteuer und die Mehrwertsteuer bezahlen.

Die Stempelsteuer

Die Stempelsteuer ist eine Gebühr, die jede natürliche oder juristische Person, die eine neue Immobilie kauft, entrichten muss. Diese Gebühr wird von der spanischen Regierung festgelegt. Die Stempelsteuer beträgt 1,5 % des Verkaufspreises der Immobilie und wird zusätzlich zum Immobilienpreis erhoben.

Mehrwertsteuer

Zusätzlich zur Stempelsteuer wird eine 10%ige Mehrwertsteuer (IVA auf Spanisch) auf den Kaufpreis erhoben. Sie scheint zwar höher zu sein als die Steuer auf den Wiederverkauf von Immobilien (ITP), doch kann diese Steuer beim Kauf von Immobilien im Rahmen eines Unternehmens von anderen Ausgaben abgezogen werden.

Actos Juridicos Documentados (AJD)

Die berüchtigte Hypothekensteuer oder AJD (Actos Juridicos Documentados) ist eine der Steuern, die Sie in Spanien zahlen müssen. Diese Steuer ist je nach Region unterschiedlich hoch und beträgt mindestens 1 % und höchstens 1,5 %.

Der Prozentsatz wird auf der Grundlage der „Responsabilidad Hipotecario“, d. h. der „Hypothekenverantwortung“, festgelegt. Die Hypothekenhaftung ist der Betrag, den die Bank schulden würde, wenn die Person eine bestimmte Zeit lang nicht zahlt. Es handelt sich dabei um einen Durchschnittswert für die Kosten eines Gerichtsverfahrens und den Betrag, den die Bank möglicherweise benötigt.

Dies entspricht im Allgemeinen zwischen 150 und 200 Prozent des Hypothekenbetrags.

grundsteuer in spanien

Grundsteuer in Spanien beim Kauf einer Immobilie zum Wiederverkauf

Wenn Sie in Spanien eine Immobilie zum Wiederverkauf erwerben, müssen Sie zwei Steuern zahlen: die ITP und die AJD

Die Grunderwerbsteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales, ITP)

Die einzige Steuer, die auf den Weiterverkauf von Immobilien erhoben wird, ist die Grunderwerbssteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales/ITP auf Spanisch). Die ITP wird von den autonomen Regionen festgelegt. Der zu zahlende Betrag wird je nach Preis der Immobilie gestaffelt. Im Allgemeinen erhöht die ITP die Kosten für den Kauf einer Immobilie um 8 bis 11 %.

Actos Juridicos Documentados (AJD)

Wie bereits erwähnt, müssen Sie die AJD. zahlen, die 1 bis 1,5 Prozent der Hypothekenschuld ausmacht.

Grundsteuer Spanien

Verkauf einer Immobilie in Spanien

Da die spanische Steuerbehörde (Hacienda) Ihre Unterlagen zum Zeitpunkt des Immobilienverkaufs überprüfen kann, können Sie die Zahlung der Grundsteuer in Spanien nicht vermeiden.

3% Kaution für die Kapitalertragssteuer

Die spanischen Steuerbehörden verlangen innerhalb von 3 Monaten nach dem Verkauf eine Kaution von 3 %. Die Kaution ist eine Garantie für die Kapitalertragssteuer, die Einkommenssteuer und die Vermögenssteuer der letzten vier Jahre sowie eine Garantie für Ihre Steuerschuld auf Kapitalerträge. Wenn Sie Ihre Steuern gezahlt haben und die 3 % nicht benötigt wurden, erhalten Sie sie bei Ihrer nächsten spanischen Steuererklärung zurück. Zum Zeitpunkt des Verkaufs müssen Sie den Kaufvertrag vorlegen, um diese Immobiliensteuer zu zahlen.

Kapitalertragssteuer

Beim Verkauf der Immobilie müssen Sie die Kapitalertragssteuer zahlen. Die Kapitalertragssteuer für Gebietsansässige beträgt:

  • 19%: für die ersten 6.000€, die als Gewinn erzielt werden
  • 21%: Von 6.000€ bis 50.000€
  • 23%: Ab 50.000€
  • 26%: Ab 200.000€

Gebühren

Viele der Gebühren, die mit dem Verkauf von Immobilien in Spanien verbunden sind, werden oft vom Käufer bezahlt. Sie können jedoch mit folgenden Kosten rechnen:

  • Maklergebühr (ca. 4,5% des Verkaufspreises)
  • Banküberweisungsgebühren
  • Rechtliche und finanzielle Gebühren (ca. 800 Euro)

Grundsteuer in Spanien

Wie zahlt man die spanische Grundsteuer

Für einen Nicht-Residenten ist es am besten, die Steuer per Lastschrift zu bezahlen. Die Bank stellt Ihnen ein Formular zur Verfügung, das die Bank zur Zahlung der Steuer ermächtigt, und eine Kopie des Dokuments wird bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Steuern genau wie andere Rechnungen für Versorgungsleistungen, die Ihnen gehören, zum richtigen Zeitpunkt bezahlt werden.

Sie erhalten von der Gemeinde ein Schreiben über Ihre lokalen Steuern, während Sie Ihre jährliche Einkommenssteuer in Ihrer persönlichen Einkommenssteuererklärung angeben müssen.

Die spanischen Steuerbehörden sind sehr streng, wenn es um die verspätete Zahlung von Steuern geht, und jeder Verzug führt zu Strafen oder Bußgeldern, die sehr teuer werden können. Außerdem muss Ihre Immobilie ordnungsgemäß bei den spanischen Steuerbehörden registriert sein, damit diese nicht behaupten können, dass Sie auch die Grundsteuer hinterziehen.

Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie einige häufig gestellte Fragen zur Grundsteuer in Spanien.

Gibt es noch andere Steuern, mit denen ich beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie rechnen muss?

Ja, zum Beispiel können Sie mit der Erbschaftssteuer (Erbschaftssteuer), der Gemeindesteuer oder einer anderen Kommunalsteuer konfrontiert werden. Es gibt viele Steuern, die beim Kauf und Verkauf von Immobilien in Spanien anfallen, und es ist ratsam, einen Steuerberater zu beauftragen, wenn man mit dem spanischen Steuersystem zu tun hat.

Können Sie mir helfen, wenn ich Immobilien in Spanien kaufen und vermieten möchte?

Ja, wir bieten eine breite Palette von Dienstleistungen für Unternehmen an, z. B. Unternehmensgründung, Buchhaltung und Beratung beim Immobilienkauf. Setzen Sie sich mit unserem Team in Verbindung, wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen zum Kauf und zur Vermietung von Immobilien in Spanien haben.

Hilfe bei Ihren Immobiliensteuern

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, müssen Sie alle Steuern zahlen. Wenn Sie über Ihre Steuerzahlungen auf dem Laufenden sein wollen, sollten Sie einen spanischen Steuerberater beauftragen. Daneben ist es auch empfehlenswert, einen Immobilienanwalt zu beauftragen, wenn Sie eine Immobilie in Spanien kaufen. Wenn Sie unsere Hilfe wünschen, können Sie uns unter contact@spaindesk.com kontaktieren.

Haftungsausschluss: Informationen auf dieser Seite können unvollständig oder veraltet sein. Die aufgeführten Informationen sollten unter keinen Umständen als professionelle Rechtsberatung angesehen werden. Wir empfehlen dringend, einen Rechtsexperten zu Rate zu ziehen, wenn Sie nicht über umfassende Kenntnisse oder Erfahrungen im Umgang mit den in diesen Artikeln beschriebenen Verfahren verfügen.

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